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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache, für Betriebe und für Fachkräfte.
110 Meldungen
Seite 2 von 6Neue Verpackungsanforderungen: EU-Verordnung 2025/40 in deutsches Recht umgesetzt
Deutschland setzt die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 in Bundesgesetz um. Alle Betriebe, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder befüllen, müssen neue Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Verwertungspflichten erfüllen. Besonders relevant: Beschränkungen bei bestimmten Verpackungsmaterialien, Mindestrezyklatanteile bei Kunststoffflaschen und erweiterte Dokumentationspflichten.
TRGS 529: Aktualisierte Sicherheitsregeln für Biogasherstellung
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) wurde überarbeitet und legt konkrete Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten bei der Biogasproduktion fest. Betriebe, die Biogas herstellen oder damit arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen an die neuen Vorgaben anpassen.
Neue Vordrucke für ausländische Unternehmer ab 2026
Das Bundesfinanzministerium führt ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Fragebogenmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ein. Dies betrifft Handwerksbetriebe, die grenzüberschreitend tätig sind oder mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten.
Hiberniaschule-Prüfungen gleichgestellt mit Gesellenbrief
Prüfungszeugnisse der Hiberniaschule Herne für Damenschneider und Tischler werden ab 1. Oktober 2026 offiziell den Gesellenprüfungen gleichgestellt. Dies betrifft die Anerkennung von Abschlüssen und kann Auswirkungen auf Einstellung, Eintrag in die Handwerksrolle und Weiterqualifizierung haben.
Notfallverfahren für ortsbewegliche Druckgeräte bei Krisenrelevanz
Die Verordnung führt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte ein, falls ein EU-weiter Binnenmarkt-Notfall aktiviert wird. Betriebe, die solche Geräte (z.B. Druckbehälter) transportieren oder lagern, müssen sich auf beschleunigte Genehmigungsverfahren und vereinfachte Konformitätsbewertungen einstellen.
TRBS 1115: Geänderte Regel für sicherheitsrelevante Mess- und Regelgeräte
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 wurde überarbeitet und regelt die Anforderungen an Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die für die Betriebssicherheit kritisch sind. Betriebe müssen prüfen, ob diese Einrichtungen in ihren Anlagen vorhanden sind und ob ihre Wartung und Prüfung den neuen Standards entsprechen.
TRGS 619: Substitutionspflicht für Aluminiumsilikatwolle-Produkte
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 619) regelt die Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle, die als krebserregend eingestuft sind. Betriebe, die mit diesen Materialien arbeiten (insbesondere im Hochtemperatur- und Dämmbau), müssen auf sichere Alternativen ausweichen. Dies betrifft Beschaffung, Lagerbestandsverwaltung und Arbeitsschutz.
Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Anforderungen für Hersteller
Das neue Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) modernisiert die Anforderungen an umweltgerechte Produktgestaltung und Energieverbrauchskennzeichnung. Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe, die energieverbrauchsrelevante Produkte herstellen, verkaufen oder installieren, müssen sich mit neuen Konformitätsanforderungen, CE-Kennzeichnungspflichten und Ressourceneffizienz-Standards vertraut machen. Das Gesetz sieht auch Bußgelder für Nicht-Einhaltung vor.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 aktualisiert
Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung 2025 mit aktualisierten Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben (z.B. Geschenke an Kunden/Mitarbeiter, Warenproben) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Handwerksbetriebe müssen diese neuen Sätze bei der Gewinnermittlung und Betriebsausgabenabgrenzung beachten.
Verlängerung der Erprobungsverordnung für Informationselektronikerausbildung
Die Erprobungsphase für die Ausbildung zum Informationselektroniker wird von Juni 2026 auf Juni 2028 verlängert. Dies betrifft Betriebe und Auszubildende in diesem Handwerk, die weiterhin nach den Erprobungsvorgaben ausbilden bzw. lernen können. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Mindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt auf 14,96–15,87 Euro
Die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wird dreistufig angehoben: 14,96 Euro (ab 1.7.2026), 15,33 Euro (ab 1.9.2026) und 15,87 Euro (ab 1.4.2027). Verleiher müssen diese Beträge zahlen, Arbeitszeitkonten unterliegen neuen Regeln (max. 200 Plusstunden, Insolvenzsicherung ab 150 Stunden). Die Verordnung gilt bis 30.9.2027.
TRGS 910: Aktualisierte Regeln für Krebsrisiko bei Gefahrstoffen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 910) wurde überarbeitet und konkretisiert das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen, um den aktualisierten Vorgaben zu entsprechen.
TRGS 900: Aktualisierte Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) wurde geändert und ergänzt. Sie regelt die zulässigen Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz und ist für alle Betriebe mit Gefahrstoffverwendung verbindlich. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
TRGS 905: Aktualisiertes Verzeichnis krebserzeugender und giftiger Stoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 905) wurde überarbeitet und enthält ein aktualisiertes Verzeichnis von Stoffen, die Krebs, Erbgutschäden oder Fortpflanzungsschäden verursachen können. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen überprüfen, wenn sie mit solchen Stoffen arbeiten (z.B. Farben, Chemikalien, Lösungsmittel).
Treibhausgasminderungs-Quote: Erhöhte Anforderungen an Kraftstoffe ab 2026
Das Gesetz erhöht die gesetzliche Quote für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe schrittweise: ab 2026 auf 12 %, ab 2027 auf 17,5 % und bis 2040 auf 65 %. Dies betrifft vor allem Betriebe mit Fuhrpark (Kfz-Handwerk, Transport, Logistik) und Kraftstofflieferanten. Die Quote wird durch Beimischung erneuerbarer Kraftstoffe oder über Ausgleichszahlungen erfüllt.
TRBS 1201 Teil 2: Neue Anforderungen für Dampf- und Druckprüfungen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201 Teil 2) wurde überarbeitet und regelt Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck. Betriebe, die mit Dampf- oder Druckanlagen arbeiten (z.B. Wäschereigewerbe, Küchen, Handwerkswerkstätten mit Dampfkesseln), müssen ihre Prüf- und Kontrollverfahren überprüfen. Die neuen Vorgaben konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung von Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung bei Außenarbeiten. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. PSA, Arbeitsplanung) implementieren, um Hautkrebs und Augenschäden zu vermeiden.
RID-Fehlerberichtigung: Gefahrgutklassifizierung von Kraft- und Brennstoffen
Die 24. RID-Änderungsverordnung enthält Korrektionen zur Klassifizierung gefährlicher Güter im Eisenbahntransport, insbesondere bei Kraft- und Brennstoffen (Benzin, Diesel, Kerosin) sowie Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. Betriebe, die solche Stoffe per Bahn befördern oder lagern, müssen ihre Dokumentation und Kennzeichnung aktualisieren.
Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
Losgrundsatz bei öffentlichen Aufträgen – kleinere Lose für KMU
Öffentliche Aufträge müssen künftig stärker in kleinere Lose aufgeteilt werden (Losgrundsatz). Ziel ist, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bessere Chancen bei der Auftragsvergabe zu geben. Betriebe im Bau- und Handwerk können damit leichter öffentliche Aufträge akquirieren, müssen aber mit strengeren Teillosanforderungen bei der eigenen Unterauftragsvergabe rechnen.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas: dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.