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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
99 Meldungen
Seite 2 von 5TRGS 910: Aktualisierte Regeln für Krebsrisiko bei Gefahrstoffen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 910) wurde überarbeitet und konkretisiert das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen, um den aktualisierten Vorgaben zu entsprechen.
TRGS 900: Aktualisierte Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) wurde geändert und ergänzt. Sie regelt die zulässigen Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz und ist für alle Betriebe mit Gefahrstoffverwendung verbindlich. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
TRGS 905: Aktualisiertes Verzeichnis krebserzeugender und giftiger Stoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 905) wurde überarbeitet und enthält ein aktualisiertes Verzeichnis von Stoffen, die Krebs, Erbgutschäden oder Fortpflanzungsschäden verursachen können. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen überprüfen, wenn sie mit solchen Stoffen arbeiten (z.B. Farben, Chemikalien, Lösungsmittel).
Treibhausgasminderungs-Quote: Erhöhte Anforderungen an Kraftstoffe ab 2026
Das Gesetz erhöht die gesetzliche Quote für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe schrittweise: ab 2026 auf 12 %, ab 2027 auf 17,5 % und bis 2040 auf 65 %. Dies betrifft vor allem Betriebe mit Fuhrpark (Kfz-Handwerk, Transport, Logistik) und Kraftstofflieferanten. Die Quote wird durch Beimischung erneuerbarer Kraftstoffe oder über Ausgleichszahlungen erfüllt.
TRBS 1201 Teil 2: Neue Anforderungen für Dampf- und Druckprüfungen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201 Teil 2) wurde überarbeitet und regelt Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck. Betriebe, die mit Dampf- oder Druckanlagen arbeiten (z.B. Wäschereigewerbe, Küchen, Handwerkswerkstätten mit Dampfkesseln), müssen ihre Prüf- und Kontrollverfahren überprüfen. Die neuen Vorgaben konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung von Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung bei Außenarbeiten. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. PSA, Arbeitsplanung) implementieren, um Hautkrebs und Augenschäden zu vermeiden.
RID-Fehlerberichtigung: Gefahrgutklassifizierung von Kraft- und Brennstoffen
Die 24. RID-Änderungsverordnung enthält Korrektionen zur Klassifizierung gefährlicher Güter im Eisenbahntransport, insbesondere bei Kraft- und Brennstoffen (Benzin, Diesel, Kerosin) sowie Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. Betriebe, die solche Stoffe per Bahn befördern oder lagern, müssen ihre Dokumentation und Kennzeichnung aktualisieren.
Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
Losgrundsatz bei öffentlichen Aufträgen – kleinere Lose für KMU
Öffentliche Aufträge müssen künftig stärker in kleinere Lose aufgeteilt werden (Losgrundsatz). Ziel ist, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bessere Chancen bei der Auftragsvergabe zu geben. Betriebe im Bau- und Handwerk können damit leichter öffentliche Aufträge akquirieren, müssen aber mit strengeren Teillosanforderungen bei der eigenen Unterauftragsvergabe rechnen.
Anpassung Blei-Luftgrenzwerte und Biostoffverordnung
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird angepasst: Der Grenzwert für Bleiexposition in der Luft sinkt von bislang geltenden Werten auf 15 Mikrogramm pro Kubikmeter. Arbeitgeber müssen Pflichtvorsorgen für betroffene Beschäftigte (insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter) ab Überschreitung dieses Wertes veranlassen. Die Biostoffverordnung wird technisch angepasst.
Gleichstellung Glasfachschule-Zeugnisse mit Gesellenprüfungen ab Oktober 2026
Prüfungszeugnisse der Glasfachschule NRW Berufskolleg werden ab 1. Oktober 2026 den Zeugnissen über bestandene Gesellen- oder Abschlussprüfungen gleichgestellt – betrifft die Ausbildungsberufe Glaser/in (Verglasung und Glasbau) und Glasveredler/in (mehrere Fachrichtungen). Diese Regelung gilt bis 30. September 2034.
Verlängerung der Gleichstellung von Zeichenakademie-Zeugnissen bis 2028
Die Frist für die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit Gesellenprüfungen wird von 2026 auf 2028 verlängert. Dies betrifft Absolventen dieser Akademie, deren Abschlüsse damit weiterhin als gleichwertiger Ausbildungsabschluss anerkannt werden. Betriebe und Fachkräfte in grafischen/zeichnerischen Berufen sollten diese Regelung bei Einstellungen und Qualifikationsnachweisen beachten.
Notfallverfahren für Lärm-Konformitätsbewertung von Maschinen
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird um Notfallverfahren erweitert, die bei Binnenmarkt-Krisen gelten. Hersteller und Anbieter von Maschinen können unter bestimmten Bedingungen beschleunigte oder vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren nutzen. Dies betrifft vor allem Betriebe, die Maschinen und Geräte herstellen oder in den Markt bringen.
Aktualisierte TRBS zu Mensch-Arbeitsmittel-Schnittstelle
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) zur Gefährdungsbeurteilung an der Schnittstelle zwischen Mensch und Arbeitsmittel wurde aktualisiert. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen. Die Aktualisierung kann neue oder präzisierte Anforderungen enthalten, die bei der Verwendung von Maschinen und Geräten zu beachten sind.
TRGS 521: Neue Anforderungen für Arbeiten mit alter Mineralwolle
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle – etwa bei Sanierungen oder Abbrucharbeiten. Betriebe im Bauwesen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und anpassen.
TRGS 561: Neue Regel für Arbeiten mit krebserzeugenden Metallen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt den Umgang mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Metallen wie Chrom(VI), Cadmium oder Nickel arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen an die aktualisierten Anforderungen anpassen.
Tariftreuegesetz: Tarifbindung bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro
Ab sofort müssen Betriebe, die Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes (ab 50.000 Euro netto) erhalten, tarifgebundene Arbeitsbedingungen einhalten und dies nachweisen. Das Gesetz regelt Kontrollen, Zertifizierung und Sanktionen bei Verstößen sowie Nachunternehmerhaftung.
Deutschsprachförderverordnung: Erweiterte Förderung für Fachkräfte mit Sprachdefiziten
Die Verordnung erweitert die berufsbezogene Deutschsprachförderung auf Personen mit Arbeitsvertrag (auch aus dem Ausland) und Grenzgebiete. Handwerksbetriebe können damit leichter Fachkräfte mit Sprachdefiziten fördern lassen. Beschäftigte mit Bruttoentgelt bis 33% der Beitragsbemessungsgrenze erhalten erweiterte Kostenzuschüsse.
Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sinken die Energiesteuersätze für Benzin (auf 514,10 €/1000 l) und Diesel (auf 330,00 €/1000 l). Betriebe mit Kraftstoffverbrauch (Fahrzeugflotten, Baustellen, Transport) profitieren von niedrigeren Tankkosten und müssen Steuerentlastungsansprüche korrekt zuordnen.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte in ASR A5.1
Die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A5.1 regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Außenbeschäftigung vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen (Pausen, Trinken, Sonnenschutz, Kleidung) implementieren.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.