Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 09.06.2026

TRGS 905: Aktualisiertes Verzeichnis krebserzeugender und giftiger Stoffe

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 905) wurde überarbeitet und enthält ein aktualisiertes Verzeichnis von Stoffen, die Krebs, Erbgutschäden oder Fortpflanzungsschäden verursachen können. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen überprüfen, wenn sie mit solchen Stoffen arbeiten (z.B. Farben, Chemikalien, Lösungsmittel).

Was zu tun ist

1. Überprüfen Sie Ihr Chemikalien-Lagerbestands- und Produktverzeichnis gegen das aktualisierte TRGS-905-Verzeichnis. 2. Aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen für betroffene Arbeitsplätze. 3. Passen Sie Schutzmaßnahmen (Lüftung, PSA, Schulung) an die neue Einstufung an. 4. Informieren Sie Ihr Team über relevante Änderungen bei Stoffen, mit denen es arbeitet.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

← Alle News