News
Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
99 Meldungen
Seite 3 von 5Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone verwenden (z.B. in Löschanlagen), müssen ab sofort jährlich bis 31. März eine detaillierte Anzeige einreichen. Zusätzlich gelten verschärfte Anforderungen bei Wartung, Reparatur und Entsorgung ozonabbauender Stoffe (z.B. alte Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlgeräten).
Änderung der Abschlussprüfungsanforderungen im öffentlichen Dienst
Die Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung wird angepasst. Änderungen betreffen die Vorlage von Ausbildungsnachweisen, die Leitung von Abschlussprüfungen und die Anerkennung von beruflicher Handlungsfähigkeit. Für Handwerksbetriebe, die Auszubildende ausbilden und deren Ausbildungsnachweise elektronisch oder schriftlich einreichen, können Dokumentationspflichten relevant werden.
Neue Emissionsgrenzen für Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln
Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verschärft die Anforderungen an Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Betriebe müssen ab sofort Emissionsverluste während des Normalbetriebs überwachen und einhalten – je nach Anlagenalter und Füllmenge gelten unterschiedliche Grenzwerte (1–8 % pro Jahr). Zudem sind Dokumentationspflichten für Rücknahme und Entsorgung geregelt.
F-Gas-Verordnung 2024/573: Neue Verbote und Dokumentationspflichten
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 umzusetzen. Betriebe, die Kälteanlagen, Klimageräte oder andere fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen ab sofort strengere Verbote beachten und bei der Weitergabe von Altgeräten schriftliche Erklärungen mit Nachweisen ausstellen. Besonders relevant für Elektro-, Klima- und Kältebetriebe sowie KfZ-Werkstätten.
TRBS 2141: Aktualisierte Regeln für Dampf- und Druckanlagen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2141 wurde geändert und regelt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Dampf- und Druckanlagen. Betriebe, die solche Anlagen betreiben (z.B. in Handwerk, Industrie, Gastronomie), müssen ihre Betriebssicherheitsmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
Ausbildungsberuf Tankwart wird aufgehoben
Der Ausbildungsberuf Tankwart ist zum 27. März 2026 nicht mehr anerkannt. Neue Ausbildungsverträge können nicht mehr geschlossen werden. Laufende Verträge (bis 26. März 2026 abgeschlossen) dürfen zu Ende geführt werden.
ATP-Übereinkommenänderungen für Kühlfahrzeuge treten in Kraft
Das internationale ATP-Abkommen (Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel) erhält neue technische Anforderungen an Isolierungen, Kühlaggregate und Dokumentation, die am 25. August 2026 verbindlich werden. Transportunternehmen und Logistiker müssen ihre Fahrzeugflotten und Prozesse überprüfen und anpassen, um Verstöße bei grenzüberschreitenden Fahrten zu vermeiden.
Verkehrsunternehmensdatei: erweiterte Meldepflichten für Güterkraftverkehr
Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung wird angepasst: Güterkraftverkehrsunternehmen müssen zukünftig erweiterte Daten erfassen und melden, z.B. Fahrzeugkennzeichen, gemiete Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, Beschäftigtenzahlen und Risikoeinstufungen. Dies dient der EU-Harmonisierung und verbesserten Kontrollmöglichkeiten für Behörden.
Neue Pflegemindestlöhne ab Juli 2026 – gestaffelt nach Qualifikation
Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung setzt bundesweit verbindliche Mindestlöhne für Pflegebetriebe fest. Ab 1. Juli 2026 gelten gestaffelte Sätze: 16,52 € (ungelernt), 17,80 € (1+ Jahr Ausbildung), 21,03 € (Pflegefachkraft); ab Juli 2027 leicht erhöht. Betroffen sind ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Betreuungsdienste. Arbeitgeber müssen Entgeltstrukturen anpassen; Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf höhere Mindestlöhne.
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Muster für E- und Brennstoffzellenfahrzeuge
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird angepasst, um neue Kennzeichnungsmuster für rein elektrische Fahrzeuge (Muster 4) und Brennstoffzellenfahrzeuge (Muster 5) einzuführen. Diese Regelung betrifft vor allem Betriebe, die Fahrzeuge verkaufen oder in Prospekten/Angeboten energieverbrauchsbezogene Angaben machen müssen.
Notfallverfahren für elektrische Betriebsmittel in Krisensituationen
Die Verordnung regelt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung elektrischer Betriebsmittel während einer EU-weiten Krisensituation. Hersteller und Importeure können unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Konformitätsnachweise nutzen, wenn die EU-Kommission den Notfallmodus aktiviert hat. Die Regelung gilt nur während der Krisensituation und betrifft elektrische Betriebsmittel, die auf der EU-Liste krisenrelevanter Waren stehen.
Aktualisierter CEMT-Leitfaden für internationalen Straßentransport ab 2026
Der Leitfaden für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents (Genehmigungen für grenzüberschreitenden Straßengütertransport) wurde aktualisiert und gilt ab 1. Januar 2026. Die Neufassung regelt u.a. digitale Dokumentation, Fahrzeuganforderungen (EURO-Klassen) und Fahrtenprotokolle. Transportbetriebe müssen die neuen Vorgaben bei internationalen Fahrten beachten.
TRGS 505 Blei – aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe
Die TRGS 505 (Technische Regel für Gefahrstoffe zu Blei) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungsanforderungen beim Umgang mit bleihaltigen Stoffen und Zubereitungen. Betriebe, die Blei verarbeiten oder mit bleihaltige Materialien arbeiten (z.B. Dachdeckung, Bleigießerei, Sanierung), müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen anpassen.
ATP-Übereinkommen: Änderungen bei Kühlfahrzeugen für Lebensmitteltransporte
Die Verordnung setzt Änderungen des internationalen ATP-Übereinkommens um, das Anforderungen an Kühlfahrzeuge und -behälter für den Transport verderblicher Lebensmittel regelt. Betroffen sind Testverfahren, Temperaturklassen und technische Dokumentation von Kühlausrüstungen. Betriebe, die Lebensmitteltransporte durchführen oder Kühlfahrzeuge zertifizieren lassen, müssen die neuen Prüfstandards und Dokumentationsvorgaben beachten.
Änderungen Güterkraftverkehrsgesetz – EU-Richtlinien umgesetzt
Das Güterkraftverkehrsgesetz wird novelliert, um EU-Richtlinien zur Regulierung von Mietfahrzeugen, Fahrerqualifikation und Sozialvorschriften umzusetzen. Betriebe im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen mit neuen Anforderungen zu Erlaubnissen, Risikoeinstufung und Bußgeldkatalog rechnen.
Berichtigung: Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Berichtigung zur Änderungsverordnung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Baustellenverordnung (BauStellV) vom Dezember 2025 veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Definition gefährlicher Stoffe und Gemische – insbesondere wird die Bezugnahme zum Chemikaliengesetz präzisiert und die Anlehnung an die EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 klargestellt. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitschutzmaßnahmen auf Basis dieser präzisierten Definitionen überprüfen.
Verschärfung von Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird geändert, um Greenwashing zu bekämpfen. Handwerksbetriebe, die Umweltaussagen machen (z.B. "umweltfreundlich", "nachhaltig") oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen, müssen diese künftig konkret belegen und dürfen keine irreführenden Angaben machen. Betriebe sollten ihre Marketing- und Produktaussagen überprüfen.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Berufskraftfahrerqualifikation: Neue Regelungen zu Ausbildung und Weiterbildung
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird aktualisiert, um EU-Richtlinie 2022/2561 umzusetzen. Wichtigste Änderungen: digitaler (synchroner) Unterricht zur Weiterbildung wird neu geregelt, Ausbildungsstätten müssen Unterrichtsabläufe rechtzeitig anzeigen, und die Dokumentation der vermittelten Qualifikationsinhalte wird detaillierter. Dies betrifft Unternehmen, die Berufskraftfahrer ausbilden oder weiterbilden, sowie die Fahrer selbst.
Neuordnung der Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice
Die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice wird neu geordnet und ab sofort mit aktualisierten Inhalten durchgeführt. Die Ausbildungsdauer bleibt bei 3 Jahren, die Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt. Betriebe, die diesen Beruf ausbilden, müssen ihre Ausbildungspläne und Lehrinhalte nach der neuen Verordnung anpassen.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.