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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache, für Betriebe und für Fachkräfte.
110 Meldungen
Seite 3 von 6Anpassung Blei-Luftgrenzwerte und Biostoffverordnung
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird angepasst: Der Grenzwert für Bleiexposition in der Luft sinkt von bislang geltenden Werten auf 15 Mikrogramm pro Kubikmeter. Arbeitgeber müssen Pflichtvorsorgen für betroffene Beschäftigte (insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter) ab Überschreitung dieses Wertes veranlassen. Die Biostoffverordnung wird technisch angepasst.
Gleichstellung Glasfachschule-Zeugnisse mit Gesellenprüfungen ab Oktober 2026
Prüfungszeugnisse der Glasfachschule NRW Berufskolleg werden ab 1. Oktober 2026 den Zeugnissen über bestandene Gesellen- oder Abschlussprüfungen gleichgestellt – betrifft die Ausbildungsberufe Glaser/in (Verglasung und Glasbau) und Glasveredler/in (mehrere Fachrichtungen). Diese Regelung gilt bis 30. September 2034.
Verlängerung der Gleichstellung von Zeichenakademie-Zeugnissen bis 2028
Die Frist für die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit Gesellenprüfungen wird von 2026 auf 2028 verlängert. Dies betrifft Absolventen dieser Akademie, deren Abschlüsse damit weiterhin als gleichwertiger Ausbildungsabschluss anerkannt werden. Betriebe und Fachkräfte in grafischen/zeichnerischen Berufen sollten diese Regelung bei Einstellungen und Qualifikationsnachweisen beachten.
Notfallverfahren für Lärm-Konformitätsbewertung von Maschinen
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird um Notfallverfahren erweitert, die bei Binnenmarkt-Krisen gelten. Hersteller und Anbieter von Maschinen können unter bestimmten Bedingungen beschleunigte oder vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren nutzen. Dies betrifft vor allem Betriebe, die Maschinen und Geräte herstellen oder in den Markt bringen.
Aktualisierte TRBS zu Mensch-Arbeitsmittel-Schnittstelle
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) zur Gefährdungsbeurteilung an der Schnittstelle zwischen Mensch und Arbeitsmittel wurde aktualisiert. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen. Die Aktualisierung kann neue oder präzisierte Anforderungen enthalten, die bei der Verwendung von Maschinen und Geräten zu beachten sind.
TRGS 521: Neue Anforderungen für Arbeiten mit alter Mineralwolle
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle – etwa bei Sanierungen oder Abbrucharbeiten. Betriebe im Bauwesen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und anpassen.
TRGS 561: Neue Regel für Arbeiten mit krebserzeugenden Metallen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt den Umgang mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Metallen wie Chrom(VI), Cadmium oder Nickel arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen an die aktualisierten Anforderungen anpassen.
Tariftreuegesetz: Tarifbindung bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro
Ab sofort müssen Betriebe, die Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes (ab 50.000 Euro netto) erhalten, tarifgebundene Arbeitsbedingungen einhalten und dies nachweisen. Das Gesetz regelt Kontrollen, Zertifizierung und Sanktionen bei Verstößen sowie Nachunternehmerhaftung.
Deutschsprachförderverordnung: Erweiterte Förderung für Fachkräfte mit Sprachdefiziten
Die Verordnung erweitert die berufsbezogene Deutschsprachförderung auf Personen mit Arbeitsvertrag (auch aus dem Ausland) und Grenzgebiete. Handwerksbetriebe können damit leichter Fachkräfte mit Sprachdefiziten fördern lassen. Beschäftigte mit Bruttoentgelt bis 33% der Beitragsbemessungsgrenze erhalten erweiterte Kostenzuschüsse.
Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sinken die Energiesteuersätze für Benzin (auf 514,10 €/1000 l) und Diesel (auf 330,00 €/1000 l). Betriebe mit Kraftstoffverbrauch (Fahrzeugflotten, Baustellen, Transport) profitieren von niedrigeren Tankkosten und müssen Steuerentlastungsansprüche korrekt zuordnen.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte in ASR A5.1
Die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A5.1 regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Außenbeschäftigung vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen (Pausen, Trinken, Sonnenschutz, Kleidung) implementieren.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone verwenden (z.B. in Löschanlagen), müssen ab sofort jährlich bis 31. März eine detaillierte Anzeige einreichen. Zusätzlich gelten verschärfte Anforderungen bei Wartung, Reparatur und Entsorgung ozonabbauender Stoffe (z.B. alte Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlgeräten).
Änderung der Abschlussprüfungsanforderungen im öffentlichen Dienst
Die Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung wird angepasst. Änderungen betreffen die Vorlage von Ausbildungsnachweisen, die Leitung von Abschlussprüfungen und die Anerkennung von beruflicher Handlungsfähigkeit. Für Handwerksbetriebe, die Auszubildende ausbilden und deren Ausbildungsnachweise elektronisch oder schriftlich einreichen, können Dokumentationspflichten relevant werden.
Neue Emissionsgrenzen für Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln
Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verschärft die Anforderungen an Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Betriebe müssen ab sofort Emissionsverluste während des Normalbetriebs überwachen und einhalten – je nach Anlagenalter und Füllmenge gelten unterschiedliche Grenzwerte (1–8 % pro Jahr). Zudem sind Dokumentationspflichten für Rücknahme und Entsorgung geregelt.
F-Gas-Verordnung 2024/573: Neue Verbote und Dokumentationspflichten
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 umzusetzen. Betriebe, die Kälteanlagen, Klimageräte oder andere fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen ab sofort strengere Verbote beachten und bei der Weitergabe von Altgeräten schriftliche Erklärungen mit Nachweisen ausstellen. Besonders relevant für Elektro-, Klima- und Kältebetriebe sowie KfZ-Werkstätten.
TRBS 2141: Aktualisierte Regeln für Dampf- und Druckanlagen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2141 wurde geändert und regelt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Dampf- und Druckanlagen. Betriebe, die solche Anlagen betreiben (z.B. in Handwerk, Industrie, Gastronomie), müssen ihre Betriebssicherheitsmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
Ausbildungsberuf Tankwart wird aufgehoben
Der Ausbildungsberuf Tankwart ist zum 27. März 2026 nicht mehr anerkannt. Neue Ausbildungsverträge können nicht mehr geschlossen werden. Laufende Verträge (bis 26. März 2026 abgeschlossen) dürfen zu Ende geführt werden.
ATP-Übereinkommenänderungen für Kühlfahrzeuge treten in Kraft
Das internationale ATP-Abkommen (Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel) erhält neue technische Anforderungen an Isolierungen, Kühlaggregate und Dokumentation, die am 25. August 2026 verbindlich werden. Transportunternehmen und Logistiker müssen ihre Fahrzeugflotten und Prozesse überprüfen und anpassen, um Verstöße bei grenzüberschreitenden Fahrten zu vermeiden.
Verkehrsunternehmensdatei: erweiterte Meldepflichten für Güterkraftverkehr
Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung wird angepasst: Güterkraftverkehrsunternehmen müssen zukünftig erweiterte Daten erfassen und melden, z.B. Fahrzeugkennzeichen, gemiete Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, Beschäftigtenzahlen und Risikoeinstufungen. Dies dient der EU-Harmonisierung und verbesserten Kontrollmöglichkeiten für Behörden.
Neue Pflegemindestlöhne ab Juli 2026 – gestaffelt nach Qualifikation
Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung setzt bundesweit verbindliche Mindestlöhne für Pflegebetriebe fest. Ab 1. Juli 2026 gelten gestaffelte Sätze: 16,52 € (ungelernt), 17,80 € (1+ Jahr Ausbildung), 21,03 € (Pflegefachkraft); ab Juli 2027 leicht erhöht. Betroffen sind ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Betreuungsdienste. Arbeitgeber müssen Entgeltstrukturen anpassen; Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf höhere Mindestlöhne.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas: dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.