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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
99 Meldungen
Seite 4 von 5Betriebliche Altersversorgung: Neue Regeln zu Anwartschaften und Abfindungen
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ändert die Regeln zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitgeber können künftig kleine Anwartschaften unter neuen Schwellwerten ohne Zustimmung abfinden; bei Zustimmung des Arbeitnehmers gelten höhere Grenzen. Betriebsvereinbarungen zu Optionssystemen sind künftig auch ohne Tarifvertrag möglich, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 % Zuschuss leistet.
Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen neu geregelt
Die Kassensicherungsverordnung wird angepasst: EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (inkl. app-basierter Varianten) gelten jetzt als zertifizierungspflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme. Die digitale Schnittstelle (DSFinV) wird präzisiert und erweitert; QR-Code-Belege und elektronische Rechnungen werden standardisiert. Betriebe mit Taxameter, Taxidiensten, Lieferdiensten und Kassensystemen müssen ihre Systeme überprüfen und ggf. aktualisieren.
Ratifizierung IAO-Übereinkommen 155: Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt
Deutschland ratifiziert das internationale IAO-Übereinkommen 155 von 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie das Protokoll von 2002. Das Übereinkommen verpflichtet zur Einhaltung grundlegender Arbeitsschutzstandards in allen Wirtschaftszweigen und ist bereits im deutschen Recht (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung) verankert. Für Handwerksbetriebe ändert sich in der Praxis nichts Neues.
Anpassung Bauproduktengesetz an neue EU-Verordnung 2024/3110
Das Bauproduktengesetz wird an die neue EU-Verordnung 2024/3110 angepasst. Dies betrifft die behördliche Notifizierung, Akkreditierung und Marktüberwachung von Bauprodukten in Deutschland. Für Baubetriebe, die Bauprodukte vermarkten oder in Verkehr bringen, können sich Anforderungen an Konformitätsnachweise und Zertifizierungen ändern.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Kennzeichnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. bei elektronischen Zulassungsbescheiden, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Fristen. Handwerk und Gewerbe mit Fahrzeugflotten (KFZ, Bau, Transport, Gartenbau) müssen neue digitale Verfahren und ggf. geänderte Formalien beachten.
Steuerliche Durchführungsverordnungen – Änderungen ab 2026
Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen nimmt mehrere Anpassungen in Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnungen vor, die ab 2026 gelten. Für Betriebe relevant sind u.a. die Neuregelung der Behandlung kleiner Betriebsgrundstücke (bis 30 m² oder 40.000 €) und potenzielle Änderungen bei Bilanzierungspflichten sowie Umsatzsteuerregeln.
Sozialversicherungs-Beitragssätze und Grenzen ab 2026 angepasst
Die Sechzehnte Änderungsverordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung passt zum 1. Januar 2026 mehrere Berechnungsgrößen für die Sozialversicherung an: Die Bezugsgröße steigt von 333 auf 345 Euro pro Tag, die Versicherungspflichtgrenze (Entgeltgrenze für Minijobs) und weitere Grenzen werden erhöht. Dies betrifft Lohnabrechnung, Minijob-Schwellenwerte und Sozialversicherungsbeiträge.
Schwarzarbeitsbekämpfung: Stärkere Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird modernisiert: Zollbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zu risikoorientierten, auch unangekündigten Prüfungen. Arbeitgeber in definierten Branchen (Bau, Gastro, Logistik, Fleisch, Friseur/Kosmetik u.a.) müssen ihre Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn schriftlich auf Dokumentationspflichten hinweisen und diese Nachweise aufbewahren. Die Zentralstelle für Schwarzarbeitsbekämpfung erhält ein Risikomanagement-System.
Neue Ladesäulenverordnung: Technische Anforderungen und Anzeigepflichten
Die neue Ladesäulenverordnung (LSV) regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge. Betreiber von Ladesäulen (z.B. Handwerksbetriebe mit Flottenladestationen) müssen ihre Anlagen anmelden, die technischen Standards einhalten und auf Anforderung der Bundesnetzagentur Nachweise führen. Nichtbeachtung kann zu Betriebsuntersagung führen.
Änderungen Rentenversicherung: Minijobs und Fallmanagement
Das SGB VI-Anpassungsgesetz regelt Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs): Arbeitnehmer können ihre Versicherungsbefreiung künftig einmalig aufheben und damit vollständig in die Rentenversicherung wechseln. Arbeitgeber müssen die Aufhebung an die Einzugsstelle melden. Zusätzlich wird ein Fallmanagement-System für Versicherte mit Rehabilitationsbedarf eingeführt.
Steuerfreibetrag für Arbeit im Rentenalter ab 2026
Ab 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitarbeiten, bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen (Aktivrentengesetz). Betriebe müssen beim Lohnsteuerabzug den neuen Freibetrag berücksichtigen und eine Bestätigung des Arbeitnehmers einholen, dass dieser Freibetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen wird. Das Einkommen bleibt auch für Wohngeld und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Befristung von Arbeitsverhältnissen für Rentner vereinfacht
Das Gesetz ermöglicht Arbeitgebern, mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristete Arbeitsverträge bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren und maximal zwölf Verträgen abzuschließen – ohne die sonst geltenden Beschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Dies erleichtert die Weiterbeschäftigung von Rentnern und trägt zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei.
Steueränderungen 2025: Erhöhung Übungsleiterfreibeträge und Fahrtkosten
Das Steueränderungsgesetz 2025 erhöht die Steuerfreibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. Ausbildertätigkeit von 3.000 auf 3.300 Euro/Jahr) und die Werbungskostenpauschale für Fahrten von 0,30 auf 0,38 Euro/km. Auch die Unterkunftskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung wird neu geregelt. Diese Änderungen wirken sich auf die Einkommensteuer von Arbeitnehmern und Unternehmern aus.
Energiewirtschaftsrecht: Verbraucherschutz und erneuerbare Energien gestärkt
Umfassendes Änderungsgesetz zu Energiewirtschaft, erneuerbaren Energien, Netzausbau und Verbraucherschutz. Betriebe als Energiebezieher und -versorger (Handwerk, Elektro, Bau) sind von Änderungen bei Stromversorgung, Gasversorgung, Netzanschluss und möglichen Kostenregelungen betroffen. Konkrete Auswirkungen erfordern Detailanalyse der einzelnen Artikel.
Stromsteuer-Neuregelungen für Ladepunkte und Stromspeicher
Das Gesetz regelt die stromsteuerliche Behandlung von Elektrofahrzeug-Ladepunkten und Stromspeichern neu. Betreiber von Ladepunkten (z.B. Handwerksbetriebe mit eigenen E-Fahrzeugen oder als Dienstleistung) müssen künftig als Steuerschuldner fungieren und Selbstverbrauch korrekt abrechnen. Auch bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) wird erstmals definiert.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Neue Regeln für Wärmepumpen und Geothermieanlagen
Das neue Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) schafft vereinfachte Zulassungsverfahren für den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Für Handwerksbetriebe im Heizungs-, Klima- und Elektrobereich relevant: Die Genehmigungsprozesse werden beschleunigt, seismische Explorationen erleichert, und es gelten neue Duldungspflichten für Grundstückseigentümer. Dies eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft aber auch neue rechtliche Anforderungen bei der Planung und Umsetzung solcher Anlagen.
Pflanzenschutzgesetz: Neue Aufzeichnungspflichten für Betriebe
Das Pflanzenschutzgesetz wird angepasst und regelt die Dokumentation von Pflanzenschutzmitteleinsätzen neu. Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe müssen ab 1. Januar 2026 elektronische Aufzeichnungen führen (Übergangsfrist bis Ende 2026 für schriftliche Aufzeichnungen möglich). Betriebsleiter sind verpflichtet, Aufzeichnungen gebündelt nach Flächen und Anwendern zu dokumentieren.
ERP-Sondervermögen 2026: Förderbudget für Unternehmensgründungen und Modernisierung
Das ERP-Sondervermögen stellt 2026 insgesamt 1,32 Mrd. Euro für Finanzierungshilfen zur Verfügung, davon 66,8 Mio. Euro für Unternehmensgründungen, -übernahmen und Leistungssteigerung mittelständischer Betriebe. Handwerks- und Gewerbebetriebe können über die KfW Zugang zu zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften bis 4,94 Mrd. Euro für Investitionen und Expansionen erhalten.
Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird von Ende 2025 auf Ende 2030 verlängert. Fahrzeuge, die bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, erhalten 10 Jahre Steuerbefreiung (maximal bis 31.12.2035). Dies betrifft Betriebe, die ihre Flotten elektrifizieren oder Elektrofahrzeuge halten.
Neue Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten mit Asbest
Ab 20. Dezember 2025 benötigen Betriebe, die Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos durchführen, eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird auf Basis einer unternehmensbezogenen Anzeige erteilt und erfordert den Nachweis von Fachkenntnissen der eingesetzten Beschäftigten sowie deren arbeitsmedizinischer Vorsorge. Eine Übergangsfrist bis 19. Dezember 2026 gilt für den Nachweis der Genehmigung.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.