Mindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt auf 14,96–15,87 Euro
Die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wird dreistufig angehoben: 14,96 Euro (ab 1.7.2026), 15,33 Euro (ab 1.9.2026) und 15,87 Euro (ab 1.4.2027). Verleiher müssen diese Beträge zahlen, Arbeitszeitkonten unterliegen neuen Regeln (max. 200 Plusstunden, Insolvenzsicherung ab 150 Stunden). Die Verordnung gilt bis 30.9.2027.
Was zu tun ist
Verleiher müssen ihre Lohnzahlungsstrukturen anpassen und ab 1.7.2026 die neuen Mindestentgelte einhalten. Prüfen Sie Arbeitszeitkonten auf Compliance mit den neuen Obergrenzen und Sicherungsanforderungen. Bei Guthaben über 150 Plusstunden Insolvenzsicherung nachweisen. Entleiher sollten überprüfen, ob Leiharbeitskräfte die korrekten Mindestentgelte erhalten.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
Weitere News