Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Anforderungen für Hersteller
Das neue Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) modernisiert die Anforderungen an umweltgerechte Produktgestaltung und Energieverbrauchskennzeichnung. Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe, die energieverbrauchsrelevante Produkte herstellen, verkaufen oder installieren, müssen sich mit neuen Konformitätsanforderungen, CE-Kennzeichnungspflichten und Ressourceneffizienz-Standards vertraut machen. Das Gesetz sieht auch Bußgelder für Nicht-Einhaltung vor.
Was zu tun ist
1. Prüfen Sie Ihr Produktportfolio: Fallen Ihre Produkte unter die Definition 'Ökodesign-Produkt' (z.B. Heizanlagen, Klimageräte, Beleuchtung, Motorgeräte)? 2. Überprüfen Sie Ihre Konformitätsbewertung und Dokumentation (technische Unterlagen, Konformitätserklärung). 3. Stellen Sie sicher, dass alle verkauften/installierten Produkte die aktuellen Ökodesign- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. 4. Aktualisieren Sie ggf. Schulungen für Montageteams zu neuen Anforderungen. 5. Kontrollieren Sie Lieferanten- und Herstellerangaben auf Konformität.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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