Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe 16.07.2026

TRGS 529: Aktualisierte Sicherheitsregeln für Biogasherstellung

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) wurde überarbeitet und legt konkrete Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten bei der Biogasproduktion fest. Betriebe, die Biogas herstellen oder damit arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen an die neuen Vorgaben anpassen.

Was zu tun ist

Betriebe mit Biogasanlagen sollten die aktualisierte TRGS 529 einsehen, ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen, Arbeitsanweisungen und PSA-Anforderungen überprüfen sowie das Personal schulen.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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