RID-Fehlerberichtigung: Gefahrgutklassifizierung von Kraft- und Brennstoffen
Die 24. RID-Änderungsverordnung enthält Korrektionen zur Klassifizierung gefährlicher Güter im Eisenbahntransport, insbesondere bei Kraft- und Brennstoffen (Benzin, Diesel, Kerosin) sowie Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. Betriebe, die solche Stoffe per Bahn befördern oder lagern, müssen ihre Dokumentation und Kennzeichnung aktualisieren.
Was zu tun ist
Betriebe mit Gefahrguttransport oder Lagerung (insbes. Transport- und Logistikunternehmen, KFZ-Betriebe mit Kraftstoffhandel, Elektrohandwerk mit Batterien): RID-Klassifizierungen überprüfen, Sicherheitsdatenblätter und Beförderungspapiere aktualisieren, Personal einweisen. Sachkundige für Gefahrgut konsultieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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