News · Transport
Neuigkeiten für Transport
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Transport — verständlich erklärt.
24 Meldungen
Seite 1 von 2Neufassung Gefahrgutverordnung GGVSEB veröffentlicht
Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Die Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter und berücksichtigt Änderungen ab Juni 2025 und Januar 2026. Betriebe, die Gefahrstoffe transportieren oder lagern, müssen ihre Prozesse ggf. anpassen.
RID 2025: Fehlerverzeichnis 1 mit Korrektionen veröffentlicht
Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht das erste Fehlerverzeichnis zur RID-Ausgabe 2025 (Regelungen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene). Die Korrektionen betreffen Definitionen, Verpackungsanweisungen und Ausrüstungsvorschriften in mehreren Teilen.
Berufskraftfahrer-Qualifikation: Neue Prüfanforderungen und Sprachenregelung
Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wird geändert. Künftig müssen Prüfungsteilnehmer für die praktische Prüfung selbst ein zugelassenes Prüffahrzeug und einen Fahrlehrer bereitstellen. Zusätzlich können Prüfungen neu in neun Sprachen (u.a. Englisch, Polnisch, Türkisch, Ukrainisch) neben Deutsch abgelegt werden. Die Nachweispflicht gegenüber der zuständigen IHK wird verschärft.
Hitzebelastung am Arbeitsplatz – Schutzpflichten im Sommer
Das BMAS weist auf zunehmende Hitzebelastung bei der Arbeit hin und erinnert an die Schutzpflichten des Arbeitgebers. Betriebe müssen Maßnahmen zur Hitzeprophylaxe (Pausen, Flüssigkeitszufuhr, Pausenplätze, ggf. Arbeitszeitenanpassung) ergreifen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Dies ist eine Konkretisierung der ArbSchG-Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung.
Notfallverfahren für ortsbewegliche Druckgeräte bei Krisenrelevanz
Die Verordnung führt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte ein, falls ein EU-weiter Binnenmarkt-Notfall aktiviert wird. Betriebe, die solche Geräte (z.B. Druckbehälter) transportieren oder lagern, müssen sich auf beschleunigte Genehmigungsverfahren und vereinfachte Konformitätsbewertungen einstellen.
Treibhausgasminderungs-Quote: Erhöhte Anforderungen an Kraftstoffe ab 2026
Das Gesetz erhöht die gesetzliche Quote für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe schrittweise: ab 2026 auf 12 %, ab 2027 auf 17,5 % und bis 2040 auf 65 %. Dies betrifft vor allem Betriebe mit Fuhrpark (Kfz-Handwerk, Transport, Logistik) und Kraftstofflieferanten. Die Quote wird durch Beimischung erneuerbarer Kraftstoffe oder über Ausgleichszahlungen erfüllt.
RID-Fehlerberichtigung: Gefahrgutklassifizierung von Kraft- und Brennstoffen
Die 24. RID-Änderungsverordnung enthält Korrektionen zur Klassifizierung gefährlicher Güter im Eisenbahntransport, insbesondere bei Kraft- und Brennstoffen (Benzin, Diesel, Kerosin) sowie Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. Betriebe, die solche Stoffe per Bahn befördern oder lagern, müssen ihre Dokumentation und Kennzeichnung aktualisieren.
Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sinken die Energiesteuersätze für Benzin (auf 514,10 €/1000 l) und Diesel (auf 330,00 €/1000 l). Betriebe mit Kraftstoffverbrauch (Fahrzeugflotten, Baustellen, Transport) profitieren von niedrigeren Tankkosten und müssen Steuerentlastungsansprüche korrekt zuordnen.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte in ASR A5.1
Die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A5.1 regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Außenbeschäftigung vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen (Pausen, Trinken, Sonnenschutz, Kleidung) implementieren.
ATP-Übereinkommenänderungen für Kühlfahrzeuge treten in Kraft
Das internationale ATP-Abkommen (Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel) erhält neue technische Anforderungen an Isolierungen, Kühlaggregate und Dokumentation, die am 25. August 2026 verbindlich werden. Transportunternehmen und Logistiker müssen ihre Fahrzeugflotten und Prozesse überprüfen und anpassen, um Verstöße bei grenzüberschreitenden Fahrten zu vermeiden.
Verkehrsunternehmensdatei: erweiterte Meldepflichten für Güterkraftverkehr
Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung wird angepasst: Güterkraftverkehrsunternehmen müssen zukünftig erweiterte Daten erfassen und melden, z.B. Fahrzeugkennzeichen, gemiete Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, Beschäftigtenzahlen und Risikoeinstufungen. Dies dient der EU-Harmonisierung und verbesserten Kontrollmöglichkeiten für Behörden.
Aktualisierter CEMT-Leitfaden für internationalen Straßentransport ab 2026
Der Leitfaden für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents (Genehmigungen für grenzüberschreitenden Straßengütertransport) wurde aktualisiert und gilt ab 1. Januar 2026. Die Neufassung regelt u.a. digitale Dokumentation, Fahrzeuganforderungen (EURO-Klassen) und Fahrtenprotokolle. Transportbetriebe müssen die neuen Vorgaben bei internationalen Fahrten beachten.
ATP-Übereinkommen: Änderungen bei Kühlfahrzeugen für Lebensmitteltransporte
Die Verordnung setzt Änderungen des internationalen ATP-Übereinkommens um, das Anforderungen an Kühlfahrzeuge und -behälter für den Transport verderblicher Lebensmittel regelt. Betroffen sind Testverfahren, Temperaturklassen und technische Dokumentation von Kühlausrüstungen. Betriebe, die Lebensmitteltransporte durchführen oder Kühlfahrzeuge zertifizieren lassen, müssen die neuen Prüfstandards und Dokumentationsvorgaben beachten.
Änderungen Güterkraftverkehrsgesetz – EU-Richtlinien umgesetzt
Das Güterkraftverkehrsgesetz wird novelliert, um EU-Richtlinien zur Regulierung von Mietfahrzeugen, Fahrerqualifikation und Sozialvorschriften umzusetzen. Betriebe im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen mit neuen Anforderungen zu Erlaubnissen, Risikoeinstufung und Bußgeldkatalog rechnen.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Berufskraftfahrerqualifikation: Neue Regelungen zu Ausbildung und Weiterbildung
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird aktualisiert, um EU-Richtlinie 2022/2561 umzusetzen. Wichtigste Änderungen: digitaler (synchroner) Unterricht zur Weiterbildung wird neu geregelt, Ausbildungsstätten müssen Unterrichtsabläufe rechtzeitig anzeigen, und die Dokumentation der vermittelten Qualifikationsinhalte wird detaillierter. Dies betrifft Unternehmen, die Berufskraftfahrer ausbilden oder weiterbilden, sowie die Fahrer selbst.
Neuordnung der Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice
Die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice wird neu geordnet und ab sofort mit aktualisierten Inhalten durchgeführt. Die Ausbildungsdauer bleibt bei 3 Jahren, die Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt. Betriebe, die diesen Beruf ausbilden, müssen ihre Ausbildungspläne und Lehrinhalte nach der neuen Verordnung anpassen.
Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen neu geregelt
Die Kassensicherungsverordnung wird angepasst: EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (inkl. app-basierter Varianten) gelten jetzt als zertifizierungspflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme. Die digitale Schnittstelle (DSFinV) wird präzisiert und erweitert; QR-Code-Belege und elektronische Rechnungen werden standardisiert. Betriebe mit Taxameter, Taxidiensten, Lieferdiensten und Kassensystemen müssen ihre Systeme überprüfen und ggf. aktualisieren.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Kennzeichnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. bei elektronischen Zulassungsbescheiden, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Fristen. Handwerk und Gewerbe mit Fahrzeugflotten (KFZ, Bau, Transport, Gartenbau) müssen neue digitale Verfahren und ggf. geänderte Formalien beachten.
Schwarzarbeitsbekämpfung: Stärkere Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird modernisiert: Zollbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zu risikoorientierten, auch unangekündigten Prüfungen. Arbeitgeber in definierten Branchen (Bau, Gastro, Logistik, Fleisch, Friseur/Kosmetik u.a.) müssen ihre Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn schriftlich auf Dokumentationspflichten hinweisen und diese Nachweise aufbewahren. Die Zentralstelle für Schwarzarbeitsbekämpfung erhält ein Risikomanagement-System.