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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
99 Meldungen
Seite 1 von 5Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 um 3.600 Euro erhöht
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2027 um 3.600 Euro zusätzlich zur regulären Anpassung. Dies betrifft Arbeitgeber bei der Sozialversicherungsanmeldung und Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Versicherungspflicht. Wer 2027 diese höhere Grenze überschreitet, bleibt bei privaten Versicherern und wird nicht automatisch in die GKV zurück versichert.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen an Heizung und Energieeffizienz
Das Gebäudeenergiegesetz wurde grundlegend überarbeitet und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Handwerksbetriebe im Heizungs-, Lüftungs- und Energiebereich müssen sich auf neue technische Standards bei Heizungsanlagen, Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und der Gebäudeautomation einstellen. Wichtig: Neue Prüf- und Optimierungspflichten für Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen sowie hydraulischer Abgleich werden verpflichtend.
Ausbildungsverordnung Metallverfahrenstechnologe geändert
Die Ausbildungsverordnung für Metallverfahrenstechnologen wird angepasst: Neue fachrichtungsübergreifende Inhalte (u.a. Digitalisierung, Nachhaltigkeit), modifizierte Prüfungsstruktur mit zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (praktische Arbeitsaufgabe oder betrieblicher Auftrag), geänderte Gewichtungen der Prüfungsbereiche. Diese Änderungen betreffen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende im Metallhandwerk und in der metallverarbeitenden Industrie.
Bürokratierückbau: Gewerbeordnung, Makler-/Bauträgerverordnung, Energiekennzeichnung
Das Gesetz reduziert Berichtspflichten und vereinfacht Verwaltungsprozesse in der Gewerbeordnung (z.B. Fiktivgenehmigung nach 3 Monaten), der Makler- und Bauträgerverordnung (gekürzte Anforderungen an Weiterbildung, vereinfachte Nachweispflichten) und beim Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (Vereinfachung der Etikettierungsregeln). Dies entlastet vor allem gewerbliche Betriebe von Dokumentations- und Compliance-Anforderungen.
EU-Reparaturrichtlinie: Herstellerverpflichtung zur Warenbehebung
Das BGB wird angepasst: Hersteller müssen bestimmte Waren auf Verbraucherwunsch reparieren (statt Austausch). Verbraucher erhalten erweiterte Rechte bei Mängeln (u.a. Ersatzware, verlängerte Verjährung). Für Handwerksbetriebe mit Herstellertätigkeit oder Reparaturservices relevant.
Besteuerung betrieblicher Kfz für private Nutzung
Das Bundesfinanzministerium präzisiert die steuerliche Behandlung von Privatfahrten mit betrieblichen Kraftfahrzeugen, insbesondere Pendlerfahrten und Familienheimfahrten. Die Regelungen betreffen die Entfernungspauschale und die 1%-Regelung (Gehaltsumwandlung). Betriebe und Arbeitnehmer sollten prüfen, wie ihre bisherige Abrechnung und Dokumentation dieser Nutzungen korrekt ist.
Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt
Das Parkinson-Syndrom durch langjährig und häufig selbst angewendete Pestizide wird ab 1. August 2026 als Berufskrankheit (Nr. 1322) anerkannt. Dies betrifft vor allem Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie Pflanzenschutz, deren Fachkräfte regelmäßig mit Pestiziden arbeiten. Die Anerkennung ermöglicht betroffenen Arbeitnehmern den Zugang zu Leistungen der Unfallversicherung.
Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt
Die Berufskrankheiten-Verordnung wird um die neue Berufskrankheit Nr. 1322 erweitert: Parkinson-Syndrom, verursacht durch langjährige und häufige Pestizidanwendung. Dies betrifft vor allem Betriebe in Gartenbau, Landwirtschaft und verwandten Gewerben mit regelmäßiger Pestizidexposition. Ab 1. August 2026 können Beschäftigte mit dieser Erkrankung Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.
TRGS 524: Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) regelt Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlasten, Bodenaushub, Sanierungsstellen). Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und angemessene persönliche Schutzausrüstung sowie Hygienemaßnahmen implementieren.
Neue Verpackungsanforderungen: EU-Verordnung 2025/40 in deutsches Recht umgesetzt
Deutschland setzt die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 in Bundesgesetz um. Alle Betriebe, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder befüllen, müssen neue Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Verwertungspflichten erfüllen. Besonders relevant: Beschränkungen bei bestimmten Verpackungsmaterialien, Mindestrezyklatanteile bei Kunststoffflaschen und erweiterte Dokumentationspflichten.
TRGS 529: Aktualisierte Sicherheitsregeln für Biogasherstellung
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) wurde überarbeitet und legt konkrete Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten bei der Biogasproduktion fest. Betriebe, die Biogas herstellen oder damit arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen an die neuen Vorgaben anpassen.
Neue Vordrucke für ausländische Unternehmer ab 2026
Das Bundesfinanzministerium führt ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Fragebogenmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ein. Dies betrifft Handwerksbetriebe, die grenzüberschreitend tätig sind oder mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten.
Hiberniaschule-Prüfungen gleichgestellt mit Gesellenbrief
Prüfungszeugnisse der Hiberniaschule Herne für Damenschneider und Tischler werden ab 1. Oktober 2026 offiziell den Gesellenprüfungen gleichgestellt. Dies betrifft die Anerkennung von Abschlüssen und kann Auswirkungen auf Einstellung, Eintrag in die Handwerksrolle und Weiterqualifizierung haben.
Notfallverfahren für ortsbewegliche Druckgeräte bei Krisenrelevanz
Die Verordnung führt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte ein, falls ein EU-weiter Binnenmarkt-Notfall aktiviert wird. Betriebe, die solche Geräte (z.B. Druckbehälter) transportieren oder lagern, müssen sich auf beschleunigte Genehmigungsverfahren und vereinfachte Konformitätsbewertungen einstellen.
TRBS 1115: Geänderte Regel für sicherheitsrelevante Mess- und Regelgeräte
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 wurde überarbeitet und regelt die Anforderungen an Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die für die Betriebssicherheit kritisch sind. Betriebe müssen prüfen, ob diese Einrichtungen in ihren Anlagen vorhanden sind und ob ihre Wartung und Prüfung den neuen Standards entsprechen.
TRGS 619: Substitutionspflicht für Aluminiumsilikatwolle-Produkte
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 619) regelt die Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle, die als krebserregend eingestuft sind. Betriebe, die mit diesen Materialien arbeiten (insbesondere im Hochtemperatur- und Dämmbau), müssen auf sichere Alternativen ausweichen. Dies betrifft Beschaffung, Lagerbestandsverwaltung und Arbeitsschutz.
Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Anforderungen für Hersteller
Das neue Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) modernisiert die Anforderungen an umweltgerechte Produktgestaltung und Energieverbrauchskennzeichnung. Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe, die energieverbrauchsrelevante Produkte herstellen, verkaufen oder installieren, müssen sich mit neuen Konformitätsanforderungen, CE-Kennzeichnungspflichten und Ressourceneffizienz-Standards vertraut machen. Das Gesetz sieht auch Bußgelder für Nicht-Einhaltung vor.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 aktualisiert
Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung 2025 mit aktualisierten Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben (z.B. Geschenke an Kunden/Mitarbeiter, Warenproben) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Handwerksbetriebe müssen diese neuen Sätze bei der Gewinnermittlung und Betriebsausgabenabgrenzung beachten.
Verlängerung der Erprobungsverordnung für Informationselektronikerausbildung
Die Erprobungsphase für die Ausbildung zum Informationselektroniker wird von Juni 2026 auf Juni 2028 verlängert. Dies betrifft Betriebe und Auszubildende in diesem Handwerk, die weiterhin nach den Erprobungsvorgaben ausbilden bzw. lernen können. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Mindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt auf 14,96–15,87 Euro
Die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wird dreistufig angehoben: 14,96 Euro (ab 1.7.2026), 15,33 Euro (ab 1.9.2026) und 15,87 Euro (ab 1.4.2027). Verleiher müssen diese Beträge zahlen, Arbeitszeitkonten unterliegen neuen Regeln (max. 200 Plusstunden, Insolvenzsicherung ab 150 Stunden). Die Verordnung gilt bis 30.9.2027.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.