Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 aktualisiert
Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung 2025 mit aktualisierten Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben (z.B. Geschenke an Kunden/Mitarbeiter, Warenproben) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Handwerksbetriebe müssen diese neuen Sätze bei der Gewinnermittlung und Betriebsausgabenabgrenzung beachten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten die aktuellen Pauschbeträge der Richtsatzsammlung 2025 überprüfen und bei der Verrechnung von Wertabgaben (Geschenke, Warenproben, Muster) anwenden; Buchhaltung entsprechend anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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