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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache, für Betriebe und für Fachkräfte.
110 Meldungen
Seite 6 von 6Maschinenverordnung: Deutsche Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen ab sofort Pflicht
Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) wird in deutsches Recht umgesetzt. Maschinenhersteller und -importeure müssen Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen künftig vollständig in deutscher Sprache bereitstellen – auch in digitaler Form. Für Handwerksbetriebe, die Maschinen einsetzen oder vertreiben, gelten damit strengere Dokumentationspflichten.
Umlagesatz Winterbeschäftigung im Baugewerbe 2026 gesenkt
Die Umlage für Winterbeschäftigung im Baugewerbe sinkt 2026 befristet von regulär etwa 2,6% auf 1%. Arbeitgeber zahlen 0,6%, Arbeitnehmer 0,4%. Ab 2027 gilt wieder der reguläre Satz – die Änderung ist also temporär.
Mautgebiet-Knotenpunkte B1B1 und B2B2 neu festgelegt
Die Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung wurde überarbeitet und legt neue GPS-Koordinaten für Maut-Kontrollpunkte fest. Dies betrifft vor allem Speditionen, Transportfirmen und Handwerksbetriebe, die mit LKW bundesweit unterwegs sind und unter das Mautsystem fallen.
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung: Frist bis Dez. 2026 verlängert
Die Frist für visumsfreie Einreise von Ukrainern und Schutzberechtigten wurde bis 4. Dezember 2026 verlängert. Betriebe, die ukrainische Fachkräfte beschäftigen, sollten beachten, dass diese für 90 Tage ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet sein können. Die Regelung erleichtert die kurzfristige Beschäftigung und gibt Fachkräften Zeit zur Aufenthaltsregularisierung.
Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggeräte-Datenspeicherung und CO2-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird angepasst: Mautgeräte müssen zusätzliche Betriebszustände und Fahrzeugdaten speichern und übermitteln; die CO2-Emissionsklassen-Neubewertung erfolgt künftig alle sechs Jahre statt nach pauschaler Frist. Betroffen sind Betriebe mit Fahrzeugen über 7,5 t, die bundesweit unterwegs sind (insbesondere Speditionen, größere Handwerksbetriebe mit schweren Fahrzeugen).
Rentenbeitragssätze 2026: 18,6 % allgemein, 24,7 % Knappschaft
Die Beitragssätze zur Rentenversicherung für 2026 sind amtlich festgestellt: allgemeine Rentenversicherung 18,6 %, knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %. Beide Sätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Betriebe müssen diese Sätze für die Gehaltsabrechnung ab Januar 2026 anwenden.
Erweiterte Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und Batterien
Das ElektroG wird novelliert und erweitert die Rücknahmepflichten für Händler und Hersteller. Neu: Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen. Zudem werden Kennzeichnungspflichten an Sammel- und Rücknahmestellen verschärft und der Umgang mit Altbatterien (insbesondere Lithium-Batterien) stärker reguliert.
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026: Bezugsgröße, Grenzen und Beitragssätze neu
Die Bezugsgröße für die Sozialversicherung steigt 2026 auf 47.460 Euro/Jahr (3.955 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung erhöhen sich auf 101.400 Euro/Jahr (allgemein) bzw. 124.800 Euro/Jahr (knappschaftlich). Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung werden auf 77.400 Euro bzw. 69.750 Euro angepasst. Diese Werte sind grundlegend für Lohnberechnung, Sozialabgaben und Versicherungseinstufung.
TRGS 540: Grundanforderungen für Biozid-Produkte am Arbeitsplatz
Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (Desinfektions-, Schädlingsbekämpfungs- und Konservierungsmittel) im Betrieb. Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Beschäftigte unterweisen und Schutzmaßnahmen umsetzen. Dies betrifft besonders Reinigung, Lebensmittelhandwerk und Lagerbetriebe.
Mindestlohn steigt auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027)
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde erhöht und steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Alle Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Löhne diese Untergrenze erfüllen; Arbeitnehmer haben Anspruch auf die neuen Sätze.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas: dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.