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Neuigkeiten für Bau
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Bau — verständlich erklärt.
25 Meldungen
Seite 1 von 2Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen an Heizung und Energieeffizienz
Das Gebäudeenergiegesetz wurde grundlegend überarbeitet und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Handwerksbetriebe im Heizungs-, Lüftungs- und Energiebereich müssen sich auf neue technische Standards bei Heizungsanlagen, Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und der Gebäudeautomation einstellen. Wichtig: Neue Prüf- und Optimierungspflichten für Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen sowie hydraulischer Abgleich werden verpflichtend.
TRGS 524: Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) regelt Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlasten, Bodenaushub, Sanierungsstellen). Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und angemessene persönliche Schutzausrüstung sowie Hygienemaßnahmen implementieren.
TRGS 619: Substitutionspflicht für Aluminiumsilikatwolle-Produkte
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 619) regelt die Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle, die als krebserregend eingestuft sind. Betriebe, die mit diesen Materialien arbeiten (insbesondere im Hochtemperatur- und Dämmbau), müssen auf sichere Alternativen ausweichen. Dies betrifft Beschaffung, Lagerbestandsverwaltung und Arbeitsschutz.
Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Anforderungen für Hersteller
Das neue Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) modernisiert die Anforderungen an umweltgerechte Produktgestaltung und Energieverbrauchskennzeichnung. Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe, die energieverbrauchsrelevante Produkte herstellen, verkaufen oder installieren, müssen sich mit neuen Konformitätsanforderungen, CE-Kennzeichnungspflichten und Ressourceneffizienz-Standards vertraut machen. Das Gesetz sieht auch Bußgelder für Nicht-Einhaltung vor.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung von Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung bei Außenarbeiten. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. PSA, Arbeitsplanung) implementieren, um Hautkrebs und Augenschäden zu vermeiden.
Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
Losgrundsatz bei öffentlichen Aufträgen – kleinere Lose für KMU
Öffentliche Aufträge müssen künftig stärker in kleinere Lose aufgeteilt werden (Losgrundsatz). Ziel ist, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bessere Chancen bei der Auftragsvergabe zu geben. Betriebe im Bau- und Handwerk können damit leichter öffentliche Aufträge akquirieren, müssen aber mit strengeren Teillosanforderungen bei der eigenen Unterauftragsvergabe rechnen.
Notfallverfahren für Lärm-Konformitätsbewertung von Maschinen
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird um Notfallverfahren erweitert, die bei Binnenmarkt-Krisen gelten. Hersteller und Anbieter von Maschinen können unter bestimmten Bedingungen beschleunigte oder vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren nutzen. Dies betrifft vor allem Betriebe, die Maschinen und Geräte herstellen oder in den Markt bringen.
TRGS 521: Neue Anforderungen für Arbeiten mit alter Mineralwolle
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle – etwa bei Sanierungen oder Abbrucharbeiten. Betriebe im Bauwesen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und anpassen.
TRGS 561: Neue Regel für Arbeiten mit krebserzeugenden Metallen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt den Umgang mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Metallen wie Chrom(VI), Cadmium oder Nickel arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen an die aktualisierten Anforderungen anpassen.
Tariftreuegesetz: Tarifbindung bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro
Ab sofort müssen Betriebe, die Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes (ab 50.000 Euro netto) erhalten, tarifgebundene Arbeitsbedingungen einhalten und dies nachweisen. Das Gesetz regelt Kontrollen, Zertifizierung und Sanktionen bei Verstößen sowie Nachunternehmerhaftung.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte in ASR A5.1
Die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A5.1 regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Außenbeschäftigung vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen (Pausen, Trinken, Sonnenschutz, Kleidung) implementieren.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone verwenden (z.B. in Löschanlagen), müssen ab sofort jährlich bis 31. März eine detaillierte Anzeige einreichen. Zusätzlich gelten verschärfte Anforderungen bei Wartung, Reparatur und Entsorgung ozonabbauender Stoffe (z.B. alte Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlgeräten).
TRGS 505 Blei – aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe
Die TRGS 505 (Technische Regel für Gefahrstoffe zu Blei) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungsanforderungen beim Umgang mit bleihaltigen Stoffen und Zubereitungen. Betriebe, die Blei verarbeiten oder mit bleihaltige Materialien arbeiten (z.B. Dachdeckung, Bleigießerei, Sanierung), müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen anpassen.
Berichtigung: Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Berichtigung zur Änderungsverordnung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Baustellenverordnung (BauStellV) vom Dezember 2025 veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Definition gefährlicher Stoffe und Gemische – insbesondere wird die Bezugnahme zum Chemikaliengesetz präzisiert und die Anlehnung an die EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 klargestellt. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitschutzmaßnahmen auf Basis dieser präzisierten Definitionen überprüfen.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Anpassung Bauproduktengesetz an neue EU-Verordnung 2024/3110
Das Bauproduktengesetz wird an die neue EU-Verordnung 2024/3110 angepasst. Dies betrifft die behördliche Notifizierung, Akkreditierung und Marktüberwachung von Bauprodukten in Deutschland. Für Baubetriebe, die Bauprodukte vermarkten oder in Verkehr bringen, können sich Anforderungen an Konformitätsnachweise und Zertifizierungen ändern.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Kennzeichnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. bei elektronischen Zulassungsbescheiden, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Fristen. Handwerk und Gewerbe mit Fahrzeugflotten (KFZ, Bau, Transport, Gartenbau) müssen neue digitale Verfahren und ggf. geänderte Formalien beachten.
Schwarzarbeitsbekämpfung: Stärkere Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird modernisiert: Zollbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zu risikoorientierten, auch unangekündigten Prüfungen. Arbeitgeber in definierten Branchen (Bau, Gastro, Logistik, Fleisch, Friseur/Kosmetik u.a.) müssen ihre Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn schriftlich auf Dokumentationspflichten hinweisen und diese Nachweise aufbewahren. Die Zentralstelle für Schwarzarbeitsbekämpfung erhält ein Risikomanagement-System.
Energiewirtschaftsrecht: Verbraucherschutz und erneuerbare Energien gestärkt
Umfassendes Änderungsgesetz zu Energiewirtschaft, erneuerbaren Energien, Netzausbau und Verbraucherschutz. Betriebe als Energiebezieher und -versorger (Handwerk, Elektro, Bau) sind von Änderungen bei Stromversorgung, Gasversorgung, Netzanschluss und möglichen Kostenregelungen betroffen. Konkrete Auswirkungen erfordern Detailanalyse der einzelnen Artikel.