Losgrundsatz bei öffentlichen Aufträgen – kleinere Lose für KMU
Öffentliche Aufträge müssen künftig stärker in kleinere Lose aufgeteilt werden (Losgrundsatz). Ziel ist, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bessere Chancen bei der Auftragsvergabe zu geben. Betriebe im Bau- und Handwerk können damit leichter öffentliche Aufträge akquirieren, müssen aber mit strengeren Teillosanforderungen bei der eigenen Unterauftragsvergabe rechnen.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Angebotsstrategie für öffentliche Aufträge überprüfen: Kleinere Lose ermöglichen Bewerbungen ohne Großunternehmen-Partner. Gleichzeitig müssen Auftragnehmer bei Gesamtvergaben darauf achten, KMU-Interessen bei Unterauftragsvergaben zu berücksichtigen. Informationen zu den geltenden Schwellenwerten und Losaufteilungen einholen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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