TRGS 900: Aktualisierte Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) wurde geändert und ergänzt. Sie regelt die zulässigen Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz und ist für alle Betriebe mit Gefahrstoffverwendung verbindlich. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
Was zu tun ist
Betriebe sollten die aktualisierte TRGS 900 einsehen (BAuA-Website), betroffene Arbeitsplätze identifizieren, Messungen überprüfen und Schutzmaßnahmen (Lüftung, PSA, Substitution) ggf. anpassen. Betriebsrat informieren und Arbeitnehmer unterweisen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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