TRGS 619: Substitutionspflicht für Aluminiumsilikatwolle-Produkte
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 619) regelt die Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle, die als krebserregend eingestuft sind. Betriebe, die mit diesen Materialien arbeiten (insbesondere im Hochtemperatur- und Dämmbau), müssen auf sichere Alternativen ausweichen. Dies betrifft Beschaffung, Lagerbestandsverwaltung und Arbeitsschutz.
Was zu tun ist
Betriebe sollten ihre Materialbestände überprüfen, gelagerte Aluminiumsilikatwolle-Produkte inventarisieren und Lieferanten nach zugelassenen Substituten befragen. Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen sind zu aktualisieren; Arbeitnehmer sind zu schulen. Spätestens zum angegebenen Stichtag müssen Umstellungen abgeschlossen sein.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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