News · Elektro
Neuigkeiten für Elektro
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Elektro — verständlich erklärt.
13 Meldungen
Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Anforderungen für Hersteller
Das neue Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) modernisiert die Anforderungen an umweltgerechte Produktgestaltung und Energieverbrauchskennzeichnung. Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe, die energieverbrauchsrelevante Produkte herstellen, verkaufen oder installieren, müssen sich mit neuen Konformitätsanforderungen, CE-Kennzeichnungspflichten und Ressourceneffizienz-Standards vertraut machen. Das Gesetz sieht auch Bußgelder für Nicht-Einhaltung vor.
Verlängerung der Erprobungsverordnung für Informationselektronikerausbildung
Die Erprobungsphase für die Ausbildung zum Informationselektroniker wird von Juni 2026 auf Juni 2028 verlängert. Dies betrifft Betriebe und Auszubildende in diesem Handwerk, die weiterhin nach den Erprobungsvorgaben ausbilden bzw. lernen können. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
TRGS 561: Neue Regel für Arbeiten mit krebserzeugenden Metallen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt den Umgang mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Metallen wie Chrom(VI), Cadmium oder Nickel arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen an die aktualisierten Anforderungen anpassen.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone verwenden (z.B. in Löschanlagen), müssen ab sofort jährlich bis 31. März eine detaillierte Anzeige einreichen. Zusätzlich gelten verschärfte Anforderungen bei Wartung, Reparatur und Entsorgung ozonabbauender Stoffe (z.B. alte Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlgeräten).
Neue Emissionsgrenzen für Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln
Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verschärft die Anforderungen an Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Betriebe müssen ab sofort Emissionsverluste während des Normalbetriebs überwachen und einhalten – je nach Anlagenalter und Füllmenge gelten unterschiedliche Grenzwerte (1–8 % pro Jahr). Zudem sind Dokumentationspflichten für Rücknahme und Entsorgung geregelt.
F-Gas-Verordnung 2024/573: Neue Verbote und Dokumentationspflichten
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 umzusetzen. Betriebe, die Kälteanlagen, Klimageräte oder andere fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen ab sofort strengere Verbote beachten und bei der Weitergabe von Altgeräten schriftliche Erklärungen mit Nachweisen ausstellen. Besonders relevant für Elektro-, Klima- und Kältebetriebe sowie KfZ-Werkstätten.
Notfallverfahren für elektrische Betriebsmittel in Krisensituationen
Die Verordnung regelt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung elektrischer Betriebsmittel während einer EU-weiten Krisensituation. Hersteller und Importeure können unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Konformitätsnachweise nutzen, wenn die EU-Kommission den Notfallmodus aktiviert hat. Die Regelung gilt nur während der Krisensituation und betrifft elektrische Betriebsmittel, die auf der EU-Liste krisenrelevanter Waren stehen.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Neue Ladesäulenverordnung: Technische Anforderungen und Anzeigepflichten
Die neue Ladesäulenverordnung (LSV) regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge. Betreiber von Ladesäulen (z.B. Handwerksbetriebe mit Flottenladestationen) müssen ihre Anlagen anmelden, die technischen Standards einhalten und auf Anforderung der Bundesnetzagentur Nachweise führen. Nichtbeachtung kann zu Betriebsuntersagung führen.
Energiewirtschaftsrecht: Verbraucherschutz und erneuerbare Energien gestärkt
Umfassendes Änderungsgesetz zu Energiewirtschaft, erneuerbaren Energien, Netzausbau und Verbraucherschutz. Betriebe als Energiebezieher und -versorger (Handwerk, Elektro, Bau) sind von Änderungen bei Stromversorgung, Gasversorgung, Netzanschluss und möglichen Kostenregelungen betroffen. Konkrete Auswirkungen erfordern Detailanalyse der einzelnen Artikel.
Stromsteuer-Neuregelungen für Ladepunkte und Stromspeicher
Das Gesetz regelt die stromsteuerliche Behandlung von Elektrofahrzeug-Ladepunkten und Stromspeichern neu. Betreiber von Ladepunkten (z.B. Handwerksbetriebe mit eigenen E-Fahrzeugen oder als Dienstleistung) müssen künftig als Steuerschuldner fungieren und Selbstverbrauch korrekt abrechnen. Auch bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) wird erstmals definiert.
Erweiterte Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und Batterien
Das ElektroG wird novelliert und erweitert die Rücknahmepflichten für Händler und Hersteller. Neu: Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen. Zudem werden Kennzeichnungspflichten an Sammel- und Rücknahmestellen verschärft und der Umgang mit Altbatterien (insbesondere Lithium-Batterien) stärker reguliert.