Verlängerung der Erprobungsverordnung für Informationselektronikerausbildung
Die Erprobungsphase für die Ausbildung zum Informationselektroniker wird von Juni 2026 auf Juni 2028 verlängert. Dies betrifft Betriebe und Auszubildende in diesem Handwerk, die weiterhin nach den Erprobungsvorgaben ausbilden bzw. lernen können. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Was zu tun ist
Betriebe, die Informationselektroniker ausbilden, können ihre laufenden Ausbildungsverhältnisse unverändert fortsetzen. Keine unmittelbare Maßnahme erforderlich, jedoch sollte die weitere Entwicklung dieser Ausbildung bis 2028 beobachtet werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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