News · Handwerk
Neuigkeiten für Handwerk
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Handwerk — verständlich erklärt.
30 Meldungen
Seite 1 von 2Neufassung Gefahrgutverordnung GGVSEB veröffentlicht
Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Die Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter und berücksichtigt Änderungen ab Juni 2025 und Januar 2026. Betriebe, die Gefahrstoffe transportieren oder lagern, müssen ihre Prozesse ggf. anpassen.
RID 2025: Fehlerverzeichnis 1 mit Korrektionen veröffentlicht
Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht das erste Fehlerverzeichnis zur RID-Ausgabe 2025 (Regelungen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene). Die Korrektionen betreffen Definitionen, Verpackungsanweisungen und Ausrüstungsvorschriften in mehreren Teilen.
Neuordnung: Technischer Modellbauer – 3,5 Jahre, neue Inhalte
Der Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/in wird neu geordnet. Die Ausbildungsdauer bleibt bei 3,5 Jahren, die Inhalte werden modernisiert (CAD, computergestützte Fertigung, Automatisierungstechnik, additive Fertigung). Die neue Verordnung gilt ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Kassenpflicht ab 100.000 Euro Jahmesumsatz geplant
Ein Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Kassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz vor und plant die Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht. Der Entwurf dient der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Digitalisierung des Steuerrechts.
Hitzebelastung am Arbeitsplatz – Schutzpflichten im Sommer
Das BMAS weist auf zunehmende Hitzebelastung bei der Arbeit hin und erinnert an die Schutzpflichten des Arbeitgebers. Betriebe müssen Maßnahmen zur Hitzeprophylaxe (Pausen, Flüssigkeitszufuhr, Pausenplätze, ggf. Arbeitszeitenanpassung) ergreifen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Dies ist eine Konkretisierung der ArbSchG-Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen an Heizung und Energieeffizienz
Das Gebäudeenergiegesetz wurde grundlegend überarbeitet und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Handwerksbetriebe im Heizungs-, Lüftungs- und Energiebereich müssen sich auf neue technische Standards bei Heizungsanlagen, Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und der Gebäudeautomation einstellen. Wichtig: Neue Prüf- und Optimierungspflichten für Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen sowie hydraulischer Abgleich werden verpflichtend.
Ausbildungsverordnung Metallverfahrenstechnologe geändert
Die Ausbildungsverordnung für Metallverfahrenstechnologen wird angepasst: Neue fachrichtungsübergreifende Inhalte (u.a. Digitalisierung, Nachhaltigkeit), modifizierte Prüfungsstruktur mit zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (praktische Arbeitsaufgabe oder betrieblicher Auftrag), geänderte Gewichtungen der Prüfungsbereiche. Diese Änderungen betreffen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende im Metallhandwerk und in der metallverarbeitenden Industrie.
Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt
Die Berufskrankheiten-Verordnung wird um die neue Berufskrankheit Nr. 1322 erweitert: Parkinson-Syndrom, verursacht durch langjährige und häufige Pestizidanwendung. Dies betrifft vor allem Betriebe in Gartenbau, Landwirtschaft und verwandten Gewerben mit regelmäßiger Pestizidexposition. Ab 1. August 2026 können Beschäftigte mit dieser Erkrankung Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.
Hiberniaschule-Prüfungen gleichgestellt mit Gesellenbrief
Prüfungszeugnisse der Hiberniaschule Herne für Damenschneider und Tischler werden ab 1. Oktober 2026 offiziell den Gesellenprüfungen gleichgestellt. Dies betrifft die Anerkennung von Abschlüssen und kann Auswirkungen auf Einstellung, Eintrag in die Handwerksrolle und Weiterqualifizierung haben.
Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Anforderungen für Hersteller
Das neue Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) modernisiert die Anforderungen an umweltgerechte Produktgestaltung und Energieverbrauchskennzeichnung. Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe, die energieverbrauchsrelevante Produkte herstellen, verkaufen oder installieren, müssen sich mit neuen Konformitätsanforderungen, CE-Kennzeichnungspflichten und Ressourceneffizienz-Standards vertraut machen. Das Gesetz sieht auch Bußgelder für Nicht-Einhaltung vor.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung von Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung bei Außenarbeiten. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. PSA, Arbeitsplanung) implementieren, um Hautkrebs und Augenschäden zu vermeiden.
Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
Losgrundsatz bei öffentlichen Aufträgen – kleinere Lose für KMU
Öffentliche Aufträge müssen künftig stärker in kleinere Lose aufgeteilt werden (Losgrundsatz). Ziel ist, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bessere Chancen bei der Auftragsvergabe zu geben. Betriebe im Bau- und Handwerk können damit leichter öffentliche Aufträge akquirieren, müssen aber mit strengeren Teillosanforderungen bei der eigenen Unterauftragsvergabe rechnen.
Notfallverfahren für Lärm-Konformitätsbewertung von Maschinen
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird um Notfallverfahren erweitert, die bei Binnenmarkt-Krisen gelten. Hersteller und Anbieter von Maschinen können unter bestimmten Bedingungen beschleunigte oder vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren nutzen. Dies betrifft vor allem Betriebe, die Maschinen und Geräte herstellen oder in den Markt bringen.
Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sinken die Energiesteuersätze für Benzin (auf 514,10 €/1000 l) und Diesel (auf 330,00 €/1000 l). Betriebe mit Kraftstoffverbrauch (Fahrzeugflotten, Baustellen, Transport) profitieren von niedrigeren Tankkosten und müssen Steuerentlastungsansprüche korrekt zuordnen.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte in ASR A5.1
Die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A5.1 regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Außenbeschäftigung vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen (Pausen, Trinken, Sonnenschutz, Kleidung) implementieren.
Neue Emissionsgrenzen für Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln
Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verschärft die Anforderungen an Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Betriebe müssen ab sofort Emissionsverluste während des Normalbetriebs überwachen und einhalten – je nach Anlagenalter und Füllmenge gelten unterschiedliche Grenzwerte (1–8 % pro Jahr). Zudem sind Dokumentationspflichten für Rücknahme und Entsorgung geregelt.
F-Gas-Verordnung 2024/573: Neue Verbote und Dokumentationspflichten
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 umzusetzen. Betriebe, die Kälteanlagen, Klimageräte oder andere fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen ab sofort strengere Verbote beachten und bei der Weitergabe von Altgeräten schriftliche Erklärungen mit Nachweisen ausstellen. Besonders relevant für Elektro-, Klima- und Kältebetriebe sowie KfZ-Werkstätten.
Notfallverfahren für elektrische Betriebsmittel in Krisensituationen
Die Verordnung regelt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung elektrischer Betriebsmittel während einer EU-weiten Krisensituation. Hersteller und Importeure können unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Konformitätsnachweise nutzen, wenn die EU-Kommission den Notfallmodus aktiviert hat. Die Regelung gilt nur während der Krisensituation und betrifft elektrische Betriebsmittel, die auf der EU-Liste krisenrelevanter Waren stehen.
TRGS 505 Blei – aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe
Die TRGS 505 (Technische Regel für Gefahrstoffe zu Blei) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungsanforderungen beim Umgang mit bleihaltigen Stoffen und Zubereitungen. Betriebe, die Blei verarbeiten oder mit bleihaltige Materialien arbeiten (z.B. Dachdeckung, Bleigießerei, Sanierung), müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen anpassen.