Neue Verpackungsanforderungen: EU-Verordnung 2025/40 in deutsches Recht umgesetzt
Deutschland setzt die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 in Bundesgesetz um. Alle Betriebe, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder befüllen, müssen neue Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Verwertungspflichten erfüllen. Besonders relevant: Beschränkungen bei bestimmten Verpackungsmaterialien, Mindestrezyklatanteile bei Kunststoffflaschen und erweiterte Dokumentationspflichten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten prüfen: (1) Sind wir Hersteller/Vertreiber von Verpackungen oder nutzen wir Verpackungen für Produkte? (2) Müssen wir uns beim Verpackungsregister registrieren? (3) Entsprechen unsere Verpackungsmaterialien den neuen Schwermetall- und Recyclatanforderungen? (4) Welche Dokumentations- und Meldepflichten entstehen? Ggf. Rechtsberatung zur Einstufung einholen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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