TRGS 910: Aktualisierte Regeln für Krebsrisiko bei Gefahrstoffen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 910) wurde überarbeitet und konkretisiert das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen, um den aktualisierten Vorgaben zu entsprechen.
Was zu tun ist
Betriebe sollten die überarbeitete TRGS 910 einsehen, ihre Tätigkeiten mit Krebserregern überprüfen, die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und Schutzmaßnahmen (Substitution, technische/organisatorische Kontrollen, PSA) neu bewerten und dokumentieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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