News · KFZ
Neuigkeiten für KFZ
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu KFZ — verständlich erklärt.
16 Meldungen
Treibhausgasminderungs-Quote: Erhöhte Anforderungen an Kraftstoffe ab 2026
Das Gesetz erhöht die gesetzliche Quote für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe schrittweise: ab 2026 auf 12 %, ab 2027 auf 17,5 % und bis 2040 auf 65 %. Dies betrifft vor allem Betriebe mit Fuhrpark (Kfz-Handwerk, Transport, Logistik) und Kraftstofflieferanten. Die Quote wird durch Beimischung erneuerbarer Kraftstoffe oder über Ausgleichszahlungen erfüllt.
RID-Fehlerberichtigung: Gefahrgutklassifizierung von Kraft- und Brennstoffen
Die 24. RID-Änderungsverordnung enthält Korrektionen zur Klassifizierung gefährlicher Güter im Eisenbahntransport, insbesondere bei Kraft- und Brennstoffen (Benzin, Diesel, Kerosin) sowie Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. Betriebe, die solche Stoffe per Bahn befördern oder lagern, müssen ihre Dokumentation und Kennzeichnung aktualisieren.
Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
TRGS 561: Neue Regel für Arbeiten mit krebserzeugenden Metallen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt den Umgang mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Metallen wie Chrom(VI), Cadmium oder Nickel arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen an die aktualisierten Anforderungen anpassen.
Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Mai–Juni 2026)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sinken die Energiesteuersätze für Benzin (auf 514,10 €/1000 l) und Diesel (auf 330,00 €/1000 l). Betriebe mit Kraftstoffverbrauch (Fahrzeugflotten, Baustellen, Transport) profitieren von niedrigeren Tankkosten und müssen Steuerentlastungsansprüche korrekt zuordnen.
Neue Meldepflichten für Halone und ozonabbauende Stoffe
Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung wird an EU-Recht angepasst. Betriebe, die Halone verwenden (z.B. in Löschanlagen), müssen ab sofort jährlich bis 31. März eine detaillierte Anzeige einreichen. Zusätzlich gelten verschärfte Anforderungen bei Wartung, Reparatur und Entsorgung ozonabbauender Stoffe (z.B. alte Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlgeräten).
F-Gas-Verordnung 2024/573: Neue Verbote und Dokumentationspflichten
Das Chemikaliengesetz wird angepasst, um die neue EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 umzusetzen. Betriebe, die Kälteanlagen, Klimageräte oder andere fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen ab sofort strengere Verbote beachten und bei der Weitergabe von Altgeräten schriftliche Erklärungen mit Nachweisen ausstellen. Besonders relevant für Elektro-, Klima- und Kältebetriebe sowie KfZ-Werkstätten.
Ausbildungsberuf Tankwart wird aufgehoben
Der Ausbildungsberuf Tankwart ist zum 27. März 2026 nicht mehr anerkannt. Neue Ausbildungsverträge können nicht mehr geschlossen werden. Laufende Verträge (bis 26. März 2026 abgeschlossen) dürfen zu Ende geführt werden.
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Muster für E- und Brennstoffzellenfahrzeuge
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird angepasst, um neue Kennzeichnungsmuster für rein elektrische Fahrzeuge (Muster 4) und Brennstoffzellenfahrzeuge (Muster 5) einzuführen. Diese Regelung betrifft vor allem Betriebe, die Fahrzeuge verkaufen oder in Prospekten/Angeboten energieverbrauchsbezogene Angaben machen müssen.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Berufskraftfahrerqualifikation: Neue Regelungen zu Ausbildung und Weiterbildung
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird aktualisiert, um EU-Richtlinie 2022/2561 umzusetzen. Wichtigste Änderungen: digitaler (synchroner) Unterricht zur Weiterbildung wird neu geregelt, Ausbildungsstätten müssen Unterrichtsabläufe rechtzeitig anzeigen, und die Dokumentation der vermittelten Qualifikationsinhalte wird detaillierter. Dies betrifft Unternehmen, die Berufskraftfahrer ausbilden oder weiterbilden, sowie die Fahrer selbst.
Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen neu geregelt
Die Kassensicherungsverordnung wird angepasst: EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (inkl. app-basierter Varianten) gelten jetzt als zertifizierungspflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme. Die digitale Schnittstelle (DSFinV) wird präzisiert und erweitert; QR-Code-Belege und elektronische Rechnungen werden standardisiert. Betriebe mit Taxameter, Taxidiensten, Lieferdiensten und Kassensystemen müssen ihre Systeme überprüfen und ggf. aktualisieren.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Kennzeichnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. bei elektronischen Zulassungsbescheiden, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Fristen. Handwerk und Gewerbe mit Fahrzeugflotten (KFZ, Bau, Transport, Gartenbau) müssen neue digitale Verfahren und ggf. geänderte Formalien beachten.
Neue Ladesäulenverordnung: Technische Anforderungen und Anzeigepflichten
Die neue Ladesäulenverordnung (LSV) regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge. Betreiber von Ladesäulen (z.B. Handwerksbetriebe mit Flottenladestationen) müssen ihre Anlagen anmelden, die technischen Standards einhalten und auf Anforderung der Bundesnetzagentur Nachweise führen. Nichtbeachtung kann zu Betriebsuntersagung führen.
Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird von Ende 2025 auf Ende 2030 verlängert. Fahrzeuge, die bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, erhalten 10 Jahre Steuerbefreiung (maximal bis 31.12.2035). Dies betrifft Betriebe, die ihre Flotten elektrifizieren oder Elektrofahrzeuge halten.
Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggeräte-Datenspeicherung und CO2-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird angepasst: Mautgeräte müssen zusätzliche Betriebszustände und Fahrzeugdaten speichern und übermitteln; die CO2-Emissionsklassen-Neubewertung erfolgt künftig alle sechs Jahre statt nach pauschaler Frist. Betroffen sind Betriebe mit Fahrzeugen über 7,5 t, die bundesweit unterwegs sind (insbesondere Speditionen, größere Handwerksbetriebe mit schweren Fahrzeugen).