Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten überprüfen, ob sie Gasgeräte (z.B. Heizungsanlagen, Kochgeräte) oder PSA verkaufen oder einsetzen. Falls ja: Informieren Sie sich bei Lieferanten, ob deren Produkte die neuen Kennzeichnungsvorgaben erfüllen. Lagernde Altbestände ohne deutsche Hinweise sollten vor dem 9. Oktober 2024 ausgeprägt oder entsprechend nachgekennzeichnet werden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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