News · Garten & Landschaft
Neuigkeiten für Garten & Landschaft
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Garten & Landschaft — verständlich erklärt.
9 Meldungen
Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt
Das Parkinson-Syndrom durch langjährig und häufig selbst angewendete Pestizide wird ab 1. August 2026 als Berufskrankheit (Nr. 1322) anerkannt. Dies betrifft vor allem Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie Pflanzenschutz, deren Fachkräfte regelmäßig mit Pestiziden arbeiten. Die Anerkennung ermöglicht betroffenen Arbeitnehmern den Zugang zu Leistungen der Unfallversicherung.
Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anerkannt
Die Berufskrankheiten-Verordnung wird um die neue Berufskrankheit Nr. 1322 erweitert: Parkinson-Syndrom, verursacht durch langjährige und häufige Pestizidanwendung. Dies betrifft vor allem Betriebe in Gartenbau, Landwirtschaft und verwandten Gewerben mit regelmäßiger Pestizidexposition. Ab 1. August 2026 können Beschäftigte mit dieser Erkrankung Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.
TRGS 524: Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) regelt Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlasten, Bodenaushub, Sanierungsstellen). Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und angemessene persönliche Schutzausrüstung sowie Hygienemaßnahmen implementieren.
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung von Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung bei Außenarbeiten. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. PSA, Arbeitsplanung) implementieren, um Hautkrebs und Augenschäden zu vermeiden.
Notfallverfahren für Gasgeräte und PSA – neue Kennzeichnungspflichten
Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um und regelt Notfallverfahren beim Inverkehrbringen von Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hersteller und Händler müssen künftig vorgeschriebene Hinweise in deutscher Sprache auf Geräten anbringen, bevor diese in den Markt gehen. Betriebe, die mit solchen Geräten oder PSA arbeiten oder diese vertreiben, sollten die neuen Kennzeichnungsanforderungen beachten.
Hitze- und UV-Schutz für Außenbeschäftigte in ASR A5.1
Die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A5.1 regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Außenbeschäftigung vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen (Pausen, Trinken, Sonnenschutz, Kleidung) implementieren.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Kennzeichnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. bei elektronischen Zulassungsbescheiden, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Fristen. Handwerk und Gewerbe mit Fahrzeugflotten (KFZ, Bau, Transport, Gartenbau) müssen neue digitale Verfahren und ggf. geänderte Formalien beachten.
Pflanzenschutzgesetz: Neue Aufzeichnungspflichten für Betriebe
Das Pflanzenschutzgesetz wird angepasst und regelt die Dokumentation von Pflanzenschutzmitteleinsätzen neu. Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe müssen ab 1. Januar 2026 elektronische Aufzeichnungen führen (Übergangsfrist bis Ende 2026 für schriftliche Aufzeichnungen möglich). Betriebsleiter sind verpflichtet, Aufzeichnungen gebündelt nach Flächen und Anwendern zu dokumentieren.