Neue Vordrucke für ausländische Unternehmer ab 2026
Das Bundesfinanzministerium führt ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Fragebogenmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ein. Dies betrifft Handwerksbetriebe, die grenzüberschreitend tätig sind oder mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten.
Was zu tun ist
Betriebe, die mit ausländischen Unternehmern kooperieren oder selbst grenzüberschreitend tätig sind, sollten ab 2026 die neuen Vordruckmuster verwenden. Informationen zu den aktualisierten Formularen beim Finanzamt oder auf der BMF-Website einholen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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