Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe 02.07.2026

TRBS 1115: Geänderte Regel für sicherheitsrelevante Mess- und Regelgeräte

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 wurde überarbeitet und regelt die Anforderungen an Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die für die Betriebssicherheit kritisch sind. Betriebe müssen prüfen, ob diese Einrichtungen in ihren Anlagen vorhanden sind und ob ihre Wartung und Prüfung den neuen Standards entsprechen.

Was zu tun ist

Betriebe mit sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- oder Regeleinrichtungen sollten die geänderte TRBS 1115 einsehen, ihre bestehenden Einrichtungen überprüfen und ggf. Wartungs- sowie Inspektionspläne anpassen. Besonders relevant für Anlagen mit automatisierten Prozessen, Druckanlagen oder Maschinen mit Sicherheitsfunktionen.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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