UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die ASR A5.1 regelt die Beurteilung von Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung bei Außenarbeiten. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. PSA, Arbeitsplanung) implementieren, um Hautkrebs und Augenschäden zu vermeiden.
Was zu tun ist
Gefährdungsbeurteilung für Outdoor-Tätigkeiten durchführen; Mitarbeiter über UV-Risiken aufklären; Schutzausrüstung (Sonnencreme, Schutzkleidung, Kopfbedeckung) bereitstellen; Arbeitszeiten ggf. in Schattenpausen strukturieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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