Handlungsbedarf Umwelt Für Betriebe 05.06.2026

Treibhausgasminderungs-Quote: Erhöhte Anforderungen an Kraftstoffe ab 2026

Das Gesetz erhöht die gesetzliche Quote für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe schrittweise: ab 2026 auf 12 %, ab 2027 auf 17,5 % und bis 2040 auf 65 %. Dies betrifft vor allem Betriebe mit Fuhrpark (Kfz-Handwerk, Transport, Logistik) und Kraftstofflieferanten. Die Quote wird durch Beimischung erneuerbarer Kraftstoffe oder über Ausgleichszahlungen erfüllt.

Was zu tun ist

Betriebe mit Fuhrpark sollten die steigenden Quotenanforderungen bei Kraftstoffbeschaffung und Flottenplanung berücksichtigen. Informieren Sie sich über zugelassene erneuerbare Kraftstoffe (E-Fuels, Biokraftstoffe) und mögliche Kostensteigerungen. Transport- und Logistikunternehmen sollten Compliance-Maßnahmen prüfen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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