News · Industrie
Neuigkeiten für Industrie
Regeländerungen und Fristen mit Bezug zu Industrie — verständlich erklärt.
5 Meldungen
Ausbildungsverordnung Metallverfahrenstechnologe geändert
Die Ausbildungsverordnung für Metallverfahrenstechnologen wird angepasst: Neue fachrichtungsübergreifende Inhalte (u.a. Digitalisierung, Nachhaltigkeit), modifizierte Prüfungsstruktur mit zwei Varianten für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (praktische Arbeitsaufgabe oder betrieblicher Auftrag), geänderte Gewichtungen der Prüfungsbereiche. Diese Änderungen betreffen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende im Metallhandwerk und in der metallverarbeitenden Industrie.
TRGS 561: Neue Regel für Arbeiten mit krebserzeugenden Metallen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 561) wurde neu gefasst und regelt den Umgang mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen. Betriebe, die mit Metallen wie Chrom(VI), Cadmium oder Nickel arbeiten, müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen an die aktualisierten Anforderungen anpassen.
TRGS 505 Blei – aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe
Die TRGS 505 (Technische Regel für Gefahrstoffe zu Blei) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungsanforderungen beim Umgang mit bleihaltigen Stoffen und Zubereitungen. Betriebe, die Blei verarbeiten oder mit bleihaltige Materialien arbeiten (z.B. Dachdeckung, Bleigießerei, Sanierung), müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen anpassen.
Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.
Neuordnung Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker Glastechnik
Der Ausbildungsberuf "Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik" wird neu geordnet und staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten mit zwei Einsatzgebieten (Flachglas/Hohlglas). Betriebe in der Glasindustrie müssen ihre Ausbildungspläne auf Grundlage des neuen Ausbildungsrahmenplans erstellen.