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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache, für Betriebe und für Fachkräfte.
110 Meldungen
Seite 5 von 6Änderungen Rentenversicherung: Minijobs und Fallmanagement
Das SGB VI-Anpassungsgesetz regelt Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs): Arbeitnehmer können ihre Versicherungsbefreiung künftig einmalig aufheben und damit vollständig in die Rentenversicherung wechseln. Arbeitgeber müssen die Aufhebung an die Einzugsstelle melden. Zusätzlich wird ein Fallmanagement-System für Versicherte mit Rehabilitationsbedarf eingeführt.
Steuerfreibetrag für Arbeit im Rentenalter ab 2026
Ab 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitarbeiten, bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen (Aktivrentengesetz). Betriebe müssen beim Lohnsteuerabzug den neuen Freibetrag berücksichtigen und eine Bestätigung des Arbeitnehmers einholen, dass dieser Freibetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen wird. Das Einkommen bleibt auch für Wohngeld und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Befristung von Arbeitsverhältnissen für Rentner vereinfacht
Das Gesetz ermöglicht Arbeitgebern, mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristete Arbeitsverträge bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren und maximal zwölf Verträgen abzuschließen – ohne die sonst geltenden Beschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Dies erleichtert die Weiterbeschäftigung von Rentnern und trägt zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei.
Steueränderungen 2025: Erhöhung Übungsleiterfreibeträge und Fahrtkosten
Das Steueränderungsgesetz 2025 erhöht die Steuerfreibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. Ausbildertätigkeit von 3.000 auf 3.300 Euro/Jahr) und die Werbungskostenpauschale für Fahrten von 0,30 auf 0,38 Euro/km. Auch die Unterkunftskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung wird neu geregelt. Diese Änderungen wirken sich auf die Einkommensteuer von Arbeitnehmern und Unternehmern aus.
Energiewirtschaftsrecht: Verbraucherschutz und erneuerbare Energien gestärkt
Umfassendes Änderungsgesetz zu Energiewirtschaft, erneuerbaren Energien, Netzausbau und Verbraucherschutz. Betriebe als Energiebezieher und -versorger (Handwerk, Elektro, Bau) sind von Änderungen bei Stromversorgung, Gasversorgung, Netzanschluss und möglichen Kostenregelungen betroffen. Konkrete Auswirkungen erfordern Detailanalyse der einzelnen Artikel.
Stromsteuer-Neuregelungen für Ladepunkte und Stromspeicher
Das Gesetz regelt die stromsteuerliche Behandlung von Elektrofahrzeug-Ladepunkten und Stromspeichern neu. Betreiber von Ladepunkten (z.B. Handwerksbetriebe mit eigenen E-Fahrzeugen oder als Dienstleistung) müssen künftig als Steuerschuldner fungieren und Selbstverbrauch korrekt abrechnen. Auch bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) wird erstmals definiert.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Neue Regeln für Wärmepumpen und Geothermieanlagen
Das neue Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) schafft vereinfachte Zulassungsverfahren für den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Für Handwerksbetriebe im Heizungs-, Klima- und Elektrobereich relevant: Die Genehmigungsprozesse werden beschleunigt, seismische Explorationen erleichert, und es gelten neue Duldungspflichten für Grundstückseigentümer. Dies eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft aber auch neue rechtliche Anforderungen bei der Planung und Umsetzung solcher Anlagen.
Pflanzenschutzgesetz: Neue Aufzeichnungspflichten für Betriebe
Das Pflanzenschutzgesetz wird angepasst und regelt die Dokumentation von Pflanzenschutzmitteleinsätzen neu. Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe müssen ab 1. Januar 2026 elektronische Aufzeichnungen führen (Übergangsfrist bis Ende 2026 für schriftliche Aufzeichnungen möglich). Betriebsleiter sind verpflichtet, Aufzeichnungen gebündelt nach Flächen und Anwendern zu dokumentieren.
ERP-Sondervermögen 2026: Förderbudget für Unternehmensgründungen und Modernisierung
Das ERP-Sondervermögen stellt 2026 insgesamt 1,32 Mrd. Euro für Finanzierungshilfen zur Verfügung, davon 66,8 Mio. Euro für Unternehmensgründungen, -übernahmen und Leistungssteigerung mittelständischer Betriebe. Handwerks- und Gewerbebetriebe können über die KfW Zugang zu zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften bis 4,94 Mrd. Euro für Investitionen und Expansionen erhalten.
Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für E-Fahrzeuge bis 2030 verlängert
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird von Ende 2025 auf Ende 2030 verlängert. Fahrzeuge, die bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, erhalten 10 Jahre Steuerbefreiung (maximal bis 31.12.2035). Dies betrifft Betriebe, die ihre Flotten elektrifizieren oder Elektrofahrzeuge halten.
Neue Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten mit Asbest
Ab 20. Dezember 2025 benötigen Betriebe, die Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos durchführen, eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird auf Basis einer unternehmensbezogenen Anzeige erteilt und erfordert den Nachweis von Fachkenntnissen der eingesetzten Beschäftigten sowie deren arbeitsmedizinischer Vorsorge. Eine Übergangsfrist bis 19. Dezember 2026 gilt für den Nachweis der Genehmigung.
Neuer Mindestlohn für Dachdeckerhandwerk ab 1. Januar 2026
Die 13. Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung führt ab 1. Januar 2026 verbindliche Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ein: 14,96 € für ungelernte und 16,60 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Die Löhne für Gelernte steigen 2027 auf 17,10 € und 2028 auf 17,60 €. Die Regelung gilt für alle Betriebe im Geltungsbereich, auch wenn sie nicht an den Tarifvertrag gebunden sind.
Tarifliche Mindestlöhne für Sicherheitskräfte an Flughäfen ab 2026
Ab 1. Januar 2026 werden die Regelungen eines Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (Entgelttarifvertrag vom 8. April 2025) als zwingende Arbeitsbedingungen verbindlich. Das betrifft alle Sicherheitsunternehmen an Flughäfen, auch wenn sie dem Tarifvertrag nicht unmittelbar angehören. Die Verordnung setzt Mindestentgelte für bestimmte Entgeltgruppen (II–IV) fest und läuft zum 31. Dezember 2026 aus.
Mindestlohn Gerüstbau ab 2026: 14,35 Euro/Stunde verbindlich
Die Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung macht ab 1. Januar 2026 die Tarifnormen des TV Mindestlohn im Gerüstbau für alle Betriebe verbindlich – unabhängig von Tarifbindung. Der Mindestlohn beträgt 14,35 Euro/Stunde. Dies gilt für gewerbliche Arbeitnehmer in Gerüstbaubetrieben und in der Gerüstbaulogistik (Lagerung, Wartung, Transport, Reparatur). Ausnahmen: stationär nur im Lagerplatz tätige Arbeitnehmer, Reinigungspersonal und Auszubildende.
Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer bis 24 Monate verlängert
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird ab 1. Januar 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert (statt bisher 12 Monate). Diese Verlängerung gilt längstens bis 31. Dezember 2026. Betriebe, die Kurzarbeit nutzen oder planen, können damit ihre Fachkräfte länger halten.
Neuordnung Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker Glastechnik
Der Ausbildungsberuf "Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik" wird neu geordnet und staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten mit zwei Einsatzgebieten (Flachglas/Hohlglas). Betriebe in der Glasindustrie müssen ihre Ausbildungspläne auf Grundlage des neuen Ausbildungsrahmenplans erstellen.
TRGS 430: Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 430) legt verbindliche Anforderungen für den sicheren Umgang mit Isocyanaten fest. Betriebe, die Isocyanate verarbeiten (z.B. in Polyurethan-Schäumen, Lacken, Klebstoffen), müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen implementieren. Die Regel ist für Arbeitsschutz und Haftung maßgeblich.
TRGS 903: Aktualisierte biologische Grenzwerte für Gefahrstoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 wurde geändert und ergänzt. Sie regelt biologische Grenzwerte (BGW) für Arbeitsexposition gegenüber Gefahrstoffen. Betriebe mit Umgang mit relevanten Stoffen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Kontrollmaßnahmen überprüfen.
Stromübertragungsnetzkosten-Zuschuss 2026 senkt Netzentgelte
Der Bund zahlt 2026 insgesamt 6,5 Mrd. Euro Zuschuss an Übertragungsnetzbetreiber, um deren Netzkosten teilweise zu decken. Dies führt zu niedrigeren bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten im Jahr 2026, wodurch auch die Strompreise für Betriebe sinken. Die Entlastung erfolgt durch Abzug des Zuschusses von den Erlösobergrenzen bei der Netzentgeltberechnung.
Neues teilautomatisches Mauterhebungssystem für Lkw
Die Lkw-Maut-Verordnung wird um ein teilautomatisches System erweitert, das per App mit Satellitenortung funktioniert. Transportunternehmen können künftig alternativ zum manuellen System teilnehmen. Das neue System erfordert Anmeldung beim Mautbetreiber, ein kompatibles Smartphone und durchgehende Mobilfunkverbindung während der Fahrt.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas: dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.