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Neue Regeln fürs Handwerk, verständlich erklärt
Wir scannen laufend Gesetze, Verordnungen und Fristen des Bundes und übersetzen die für Handwerk und Gewerbe relevanten in klare Sprache — für Betriebe und für Fachkräfte.
99 Meldungen
Seite 5 von 5Neuer Mindestlohn für Dachdeckerhandwerk ab 1. Januar 2026
Die 13. Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung führt ab 1. Januar 2026 verbindliche Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ein: 14,96 € für ungelernte und 16,60 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Die Löhne für Gelernte steigen 2027 auf 17,10 € und 2028 auf 17,60 €. Die Regelung gilt für alle Betriebe im Geltungsbereich, auch wenn sie nicht an den Tarifvertrag gebunden sind.
Tarifliche Mindestlöhne für Sicherheitskräfte an Flughäfen ab 2026
Ab 1. Januar 2026 werden die Regelungen eines Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (Entgelttarifvertrag vom 8. April 2025) als zwingende Arbeitsbedingungen verbindlich. Das betrifft alle Sicherheitsunternehmen an Flughäfen, auch wenn sie dem Tarifvertrag nicht unmittelbar angehören. Die Verordnung setzt Mindestentgelte für bestimmte Entgeltgruppen (II–IV) fest und läuft zum 31. Dezember 2026 aus.
Mindestlohn Gerüstbau ab 2026: 14,35 Euro/Stunde verbindlich
Die Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung macht ab 1. Januar 2026 die Tarifnormen des TV Mindestlohn im Gerüstbau für alle Betriebe verbindlich – unabhängig von Tarifbindung. Der Mindestlohn beträgt 14,35 Euro/Stunde. Dies gilt für gewerbliche Arbeitnehmer in Gerüstbaubetrieben und in der Gerüstbaulogistik (Lagerung, Wartung, Transport, Reparatur). Ausnahmen: stationär nur im Lagerplatz tätige Arbeitnehmer, Reinigungspersonal und Auszubildende.
Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer bis 24 Monate verlängert
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird ab 1. Januar 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert (statt bisher 12 Monate). Diese Verlängerung gilt längstens bis 31. Dezember 2026. Betriebe, die Kurzarbeit nutzen oder planen, können damit ihre Fachkräfte länger halten.
Neuordnung Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker Glastechnik
Der Ausbildungsberuf "Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik" wird neu geordnet und staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten mit zwei Einsatzgebieten (Flachglas/Hohlglas). Betriebe in der Glasindustrie müssen ihre Ausbildungspläne auf Grundlage des neuen Ausbildungsrahmenplans erstellen.
TRGS 430: Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 430) legt verbindliche Anforderungen für den sicheren Umgang mit Isocyanaten fest. Betriebe, die Isocyanate verarbeiten (z.B. in Polyurethan-Schäumen, Lacken, Klebstoffen), müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen implementieren. Die Regel ist für Arbeitsschutz und Haftung maßgeblich.
TRGS 903: Aktualisierte biologische Grenzwerte für Gefahrstoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 wurde geändert und ergänzt. Sie regelt biologische Grenzwerte (BGW) für Arbeitsexposition gegenüber Gefahrstoffen. Betriebe mit Umgang mit relevanten Stoffen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Kontrollmaßnahmen überprüfen.
Stromübertragungsnetzkosten-Zuschuss 2026 senkt Netzentgelte
Der Bund zahlt 2026 insgesamt 6,5 Mrd. Euro Zuschuss an Übertragungsnetzbetreiber, um deren Netzkosten teilweise zu decken. Dies führt zu niedrigeren bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten im Jahr 2026, wodurch auch die Strompreise für Betriebe sinken. Die Entlastung erfolgt durch Abzug des Zuschusses von den Erlösobergrenzen bei der Netzentgeltberechnung.
Neues teilautomatisches Mauterhebungssystem für Lkw
Die Lkw-Maut-Verordnung wird um ein teilautomatisches System erweitert, das per App mit Satellitenortung funktioniert. Transportunternehmen können künftig alternativ zum manuellen System teilnehmen. Das neue System erfordert Anmeldung beim Mautbetreiber, ein kompatibles Smartphone und durchgehende Mobilfunkverbindung während der Fahrt.
Maschinenverordnung: Deutsche Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen ab sofort Pflicht
Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) wird in deutsches Recht umgesetzt. Maschinenhersteller und -importeure müssen Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen künftig vollständig in deutscher Sprache bereitstellen – auch in digitaler Form. Für Handwerksbetriebe, die Maschinen einsetzen oder vertreiben, gelten damit strengere Dokumentationspflichten.
Umlagesatz Winterbeschäftigung im Baugewerbe 2026 gesenkt
Die Umlage für Winterbeschäftigung im Baugewerbe sinkt 2026 befristet von regulär etwa 2,6% auf 1%. Arbeitgeber zahlen 0,6%, Arbeitnehmer 0,4%. Ab 2027 gilt wieder der reguläre Satz – die Änderung ist also temporär.
Mautgebiet-Knotenpunkte B1B1 und B2B2 neu festgelegt
Die Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung wurde überarbeitet und legt neue GPS-Koordinaten für Maut-Kontrollpunkte fest. Dies betrifft vor allem Speditionen, Transportfirmen und Handwerksbetriebe, die mit LKW bundesweit unterwegs sind und unter das Mautsystem fallen.
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung: Frist bis Dez. 2026 verlängert
Die Frist für visumsfreie Einreise von Ukrainern und Schutzberechtigten wurde bis 4. Dezember 2026 verlängert. Betriebe, die ukrainische Fachkräfte beschäftigen, sollten beachten, dass diese für 90 Tage ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet sein können. Die Regelung erleichtert die kurzfristige Beschäftigung und gibt Fachkräften Zeit zur Aufenthaltsregularisierung.
Mautgesetz-Änderung: Fahrzeuggeräte-Datenspeicherung und CO2-Klassifizierung
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wird angepasst: Mautgeräte müssen zusätzliche Betriebszustände und Fahrzeugdaten speichern und übermitteln; die CO2-Emissionsklassen-Neubewertung erfolgt künftig alle sechs Jahre statt nach pauschaler Frist. Betroffen sind Betriebe mit Fahrzeugen über 7,5 t, die bundesweit unterwegs sind (insbesondere Speditionen, größere Handwerksbetriebe mit schweren Fahrzeugen).
Rentenbeitragssätze 2026: 18,6 % allgemein, 24,7 % Knappschaft
Die Beitragssätze zur Rentenversicherung für 2026 sind amtlich festgestellt: allgemeine Rentenversicherung 18,6 %, knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %. Beide Sätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Betriebe müssen diese Sätze für die Gehaltsabrechnung ab Januar 2026 anwenden.
Erweiterte Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und Batterien
Das ElektroG wird novelliert und erweitert die Rücknahmepflichten für Händler und Hersteller. Neu: Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern müssen diese als Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen. Zudem werden Kennzeichnungspflichten an Sammel- und Rücknahmestellen verschärft und der Umgang mit Altbatterien (insbesondere Lithium-Batterien) stärker reguliert.
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026: Bezugsgröße, Grenzen und Beitragssätze neu
Die Bezugsgröße für die Sozialversicherung steigt 2026 auf 47.460 Euro/Jahr (3.955 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung erhöhen sich auf 101.400 Euro/Jahr (allgemein) bzw. 124.800 Euro/Jahr (knappschaftlich). Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung werden auf 77.400 Euro bzw. 69.750 Euro angepasst. Diese Werte sind grundlegend für Lohnberechnung, Sozialabgaben und Versicherungseinstufung.
TRGS 540: Grundanforderungen für Biozid-Produkte am Arbeitsplatz
Die TRGS 540 regelt die sichere Verwendung von Biozid-Produkten (Desinfektions-, Schädlingsbekämpfungs- und Konservierungsmittel) im Betrieb. Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Beschäftigte unterweisen und Schutzmaßnahmen umsetzen. Dies betrifft besonders Reinigung, Lebensmittelhandwerk und Lagerbetriebe.
Mindestlohn steigt auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027)
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde erhöht und steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Alle Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Löhne diese Untergrenze erfüllen; Arbeitnehmer haben Anspruch auf die neuen Sätze.
Recht & Pflichten – die wichtigsten Paragrafen erklärt
Mindestlohn, Meisterpflicht, Arbeitszeit, Urlaub, F-Gas — dauerhaft gültig, für Betriebe und Fachkräfte.
Die Inhalte bieten allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Quelle jeweils verlinkt; im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.