Info Sonstiges Für Betriebe 14.01.2026

Anpassung Bauproduktengesetz an neue EU-Verordnung 2024/3110

Das Bauproduktengesetz wird an die neue EU-Verordnung 2024/3110 angepasst. Dies betrifft die behördliche Notifizierung, Akkreditierung und Marktüberwachung von Bauprodukten in Deutschland. Für Baubetriebe, die Bauprodukte vermarkten oder in Verkehr bringen, können sich Anforderungen an Konformitätsnachweise und Zertifizierungen ändern.

Was zu tun ist

Bauunternehmen und Baustoffhändler sollten prüfen, ob ihre Bauprodukte unter die neuen harmonisierten Vorschriften fallen und ob Notifizierungen oder Akkreditierungen erforderlich sind. Bei Unsicherheiten: Kontakt mit dem Deutschen Institut für Bautechnik oder der zuständigen Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes aufnehmen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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