Info Umwelt Für Betriebe 05.03.2026

Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Muster für E- und Brennstoffzellenfahrzeuge

Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird angepasst, um neue Kennzeichnungsmuster für rein elektrische Fahrzeuge (Muster 4) und Brennstoffzellenfahrzeuge (Muster 5) einzuführen. Diese Regelung betrifft vor allem Betriebe, die Fahrzeuge verkaufen oder in Prospekten/Angeboten energieverbrauchsbezogene Angaben machen müssen.

Was zu tun ist

Kfz-Betriebe und Fahrzeughandelsunternehmen sollten ihre Kennzeichnungs- und Werbevorlagen für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge überprüfen und an die neuen Muster anpassen. Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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