Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Muster für E- und Brennstoffzellenfahrzeuge
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird angepasst, um neue Kennzeichnungsmuster für rein elektrische Fahrzeuge (Muster 4) und Brennstoffzellenfahrzeuge (Muster 5) einzuführen. Diese Regelung betrifft vor allem Betriebe, die Fahrzeuge verkaufen oder in Prospekten/Angeboten energieverbrauchsbezogene Angaben machen müssen.
Was zu tun ist
Kfz-Betriebe und Fahrzeughandelsunternehmen sollten ihre Kennzeichnungs- und Werbevorlagen für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge überprüfen und an die neuen Muster anpassen. Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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