Berichtigung: Gefahrstoffverordnung und Baustellenverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Berichtigung zur Änderungsverordnung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Baustellenverordnung (BauStellV) vom Dezember 2025 veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Definition gefährlicher Stoffe und Gemische – insbesondere wird die Bezugnahme zum Chemikaliengesetz präzisiert und die Anlehnung an die EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 klargestellt. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitschutzmaßnahmen auf Basis dieser präzisierten Definitionen überprüfen.
Was zu tun ist
1. Aktuelle Gefahrstoffverordnung (in der Fassung der Berichtigung vom 25.02.2026) beschaffen und mit bisherigen Arbeitsanweisungen abgleichen. 2. Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsvorgänge mit Gefahrstoffen überprüfen und ggf. aktualisieren. 3. Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen der eingesetzten Stoffe/Gemische kontrollieren. 4. Personal (insbesondere auf Baustellen) schulen zu den ggf. geänderten Klassifizierungen und Schutzmaßnahmen. 5. Betriebsanweisung aktualisieren, falls neue oder präzisierte Definitionen Auswirkungen auf konkrete Tätigkeiten haben.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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