Notfallverfahren für elektrische Betriebsmittel in Krisensituationen
Die Verordnung regelt Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung elektrischer Betriebsmittel während einer EU-weiten Krisensituation. Hersteller und Importeure können unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Konformitätsnachweise nutzen, wenn die EU-Kommission den Notfallmodus aktiviert hat. Die Regelung gilt nur während der Krisensituation und betrifft elektrische Betriebsmittel, die auf der EU-Liste krisenrelevanter Waren stehen.
Was zu tun ist
Betriebe, die elektrische Betriebsmittel herstellen oder importieren, sollten die Aktivierung des Notfallmodus durch die EU-Kommission beobachten. Falls aktiviert, können vereinfachte Konformitätsvermutungen genutzt werden – dies sollte mit dem zuständigen Prüfinstitut oder Compliance-Team geklärt werden. Nach Deaktivierung des Notfallmodus gelten wieder die regulären Anforderungen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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