Kassensicherungsverordnung: Taxameter und digitale Schnittstellen neu geregelt
Die Kassensicherungsverordnung wird angepasst: EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (inkl. app-basierter Varianten) gelten jetzt als zertifizierungspflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme. Die digitale Schnittstelle (DSFinV) wird präzisiert und erweitert; QR-Code-Belege und elektronische Rechnungen werden standardisiert. Betriebe mit Taxameter, Taxidiensten, Lieferdiensten und Kassensystemen müssen ihre Systeme überprüfen und ggf. aktualisieren.
Was zu tun ist
1. Taxiunternehmen, Lieferdienste und Logistikbetriebe: Prüfen, ob Taxameter/Wegstreckenzähler (auch App-Varianten) den neuen Zertifizierungsanforderungen genügen. 2. Alle kassenpflichtigen Betriebe (Gastro, Handel, Dienstleistungen): Kassensystem auf Kompatibilität mit der aktualisierten DSFinV und QR-Code-Anforderungen prüfen. 3. Bei Neuanschaffungen oder Updates: Hersteller bestätigen lassen, dass das System die neuen technischen Anforderungen (Sicherheitsmodul, kryptographische Zertifikate, Schnittstellen) erfüllt. 4. Belegerstellung überprüfen: Sicherstellen, dass Belege lesbar, QR-Code-lesbar oder in strukturiertem E-Rechnungsformat verfügbar sind.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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