Neue Ladesäulenverordnung: Technische Anforderungen und Anzeigepflichten
Die neue Ladesäulenverordnung (LSV) regelt ab sofort die technischen Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge. Betreiber von Ladesäulen (z.B. Handwerksbetriebe mit Flottenladestationen) müssen ihre Anlagen anmelden, die technischen Standards einhalten und auf Anforderung der Bundesnetzagentur Nachweise führen. Nichtbeachtung kann zu Betriebsuntersagung führen.
Was zu tun ist
Betriebe, die öffentlich zugängliche Ladesäulen betreiben oder neu installieren: (1) Anmeldung bei der Bundesnetzagentur innerhalb von 2 Wochen nach Inbetriebnahme durchführen; (2) technische Anforderungen nach §3 LSV (insb. Energieanlagesicherheit) sicherstellen; (3) Dokumentation und Nachweise bereithalten; (4) Elektrofachbetriebe sollten bei Planung und Ausführung die EU-Verordnung 2023/1804 sowie nationale technische Standards beachten.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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