Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe 05.02.2026

Produktsicherheitsgesetz: Verschärfung der Marktkontrolle und CE-Kennzeichnung

Das Produktsicherheitsgesetz wird reformiert und setzt EU-Richtlinien (u.a. zu Maschinen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckgeräten, Aerosolpackungen) stärker um. Betriebe, die Produkte dieser Kategorien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen verstärkt auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Sicherheitsvorgaben achten. Die Anforderungen an Dokumentation, Bevollmächtigte und Risikobewertung werden präzisiert.

Was zu tun ist

Betriebe sollten prüfen, ob ihre Produkte unter die genannten Richtlinien (bes. Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte) fallen. Falls ja: CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung überprüfen, technische Dokumentation aktualisieren, ggf. notifizierte Konformitätsbewertungsstellen einschalten, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise in der geforderten Sprache bereitstellen, Bevollmächtigte (falls EU-Ansässigkeit erforderlich) benennen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

← Alle News