Handlungsbedarf Steuer Für Betriebe Für Fachkräfte 29.12.2025

Sozialversicherungs-Beitragssätze und Grenzen ab 2026 angepasst

Die Sechzehnte Änderungsverordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung passt zum 1. Januar 2026 mehrere Berechnungsgrößen für die Sozialversicherung an: Die Bezugsgröße steigt von 333 auf 345 Euro pro Tag, die Versicherungspflichtgrenze (Entgeltgrenze für Minijobs) und weitere Grenzen werden erhöht. Dies betrifft Lohnabrechnung, Minijob-Schwellenwerte und Sozialversicherungsbeiträge.

Was zu tun ist

Betriebe müssen ihre Lohnabrechnung und Minijob-Verwaltung ab 1. Januar 2026 anpassen. Überprüfen Sie die neuen Grenzen: Die Versicherungspflichtgrenze und Hinzuverdienstgrenzen haben sich verschoben. Kontrollieren Sie bestehende Minijobs und Gleitzonenverträge auf neue Klassifizierung. Lohnabrechnung-Software sollte aktualisiert werden.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

← Alle News