Info Steuer Für Betriebe 29.12.2025

Steuerliche Durchführungsverordnungen – Änderungen ab 2026

Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen nimmt mehrere Anpassungen in Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnungen vor, die ab 2026 gelten. Für Betriebe relevant sind u.a. die Neuregelung der Behandlung kleiner Betriebsgrundstücke (bis 30 m² oder 40.000 €) und potenzielle Änderungen bei Bilanzierungspflichten sowie Umsatzsteuerregeln.

Was zu tun ist

Betriebe sollten ihre Steuerberater konsultieren, um zu klären: (1) ob kleine Betriebsgrundstücke künftig von der Betriebsvermögensbehandlung befreit sind und welche Auswirkungen das auf Abzugsmöglichkeiten hat; (2) wie sich die Bilanzierungsregeln (insbesondere Anlagenspiegel und -verzeichnis) konkret ändern; (3) welche neuen Meldepflichten oder Umsatzsteuer-Regelungen ab 2026 greifen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfohlen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

← Alle News