Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 01.03.2026

TRGS 505 Blei – aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe

Die TRGS 505 (Technische Regel für Gefahrstoffe zu Blei) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Überwachungsanforderungen beim Umgang mit bleihaltigen Stoffen und Zubereitungen. Betriebe, die Blei verarbeiten oder mit bleihaltige Materialien arbeiten (z.B. Dachdeckung, Bleigießerei, Sanierung), müssen ihre Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen anpassen.

Was zu tun ist

1. Gefährdungsbeurteilung überprüfen und aktualisieren, falls Bleiarbeiten anfallen. 2. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und Biologische Grenzwerte (BGW) prüfen. 3. Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsverfahren überprüfen. 4. Beschäftigte schulen. 5. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ggf. einleiten.

Originalquelle: baua.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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