Ratifizierung IAO-Übereinkommen 155: Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt
Deutschland ratifiziert das internationale IAO-Übereinkommen 155 von 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie das Protokoll von 2002. Das Übereinkommen verpflichtet zur Einhaltung grundlegender Arbeitsschutzstandards in allen Wirtschaftszweigen und ist bereits im deutschen Recht (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung) verankert. Für Handwerksbetriebe ändert sich in der Praxis nichts Neues.
Originalquelle: recht.bund.de →Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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