Schwarzarbeitsbekämpfung: Stärkere Kontrollen und Dokumentationspflichten
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird modernisiert: Zollbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zu risikoorientierten, auch unangekündigten Prüfungen. Arbeitgeber in definierten Branchen (Bau, Gastro, Logistik, Fleisch, Friseur/Kosmetik u.a.) müssen ihre Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn schriftlich auf Dokumentationspflichten hinweisen und diese Nachweise aufbewahren. Die Zentralstelle für Schwarzarbeitsbekämpfung erhält ein Risikomanagement-System.
Was zu tun ist
1. Überprüfen, ob der Betrieb in einer der gelisteten Branchen tätig ist (§ 2a: Bau, Gastro, Logistik/Lieferdienste, Fleisch, Friseur/Kosmetik, Sicherheit, weitere). 2. Schriftliche Hinweismuster vorbereiten, die jeden Arbeitnehmer VOR Arbeitsbeginn auf Dokumentationspflichten (Daten, Ausweise, Aufenthaltstitel) hinweisen. 3. Dokumentation und Nachweise (Meldeformulare, Verträge, Abrechnungen) für mindestens die Dauer der Tätigkeit vollständig aufbewahren und bei Zollprüfungen bereithalten. 4. Sicherstellen, dass elektronische Datenübermittlungen an Zollbehörden technisch möglich sind. 5. Betriebliche Prüf- und Aufbewahrungsroutinen aktualisieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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