Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Änderungen bei Zulassung und Kennzeichnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird angepasst, u.a. bei elektronischen Zulassungsbescheiden, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Fristen. Handwerk und Gewerbe mit Fahrzeugflotten (KFZ, Bau, Transport, Gartenbau) müssen neue digitale Verfahren und ggf. geänderte Formalien beachten.
Was zu tun ist
Betriebe sollten die konkrete Inkrafttretensregelung (Artikel 6) abwarten und ihre Fahrzeugzulassungsprozesse überprüfen, insbesondere bei Nutzung von Versicherungskennzeichen und elektronischen Verfahren bei den Zulassungsbehörden.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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