Handlungsbedarf Arbeitsrecht Für Betriebe Für Fachkräfte 21.01.2026

Betriebliche Altersversorgung: Neue Regeln zu Anwartschaften und Abfindungen

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ändert die Regeln zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitgeber können künftig kleine Anwartschaften unter neuen Schwellwerten ohne Zustimmung abfinden; bei Zustimmung des Arbeitnehmers gelten höhere Grenzen. Betriebsvereinbarungen zu Optionssystemen sind künftig auch ohne Tarifvertrag möglich, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 % Zuschuss leistet.

Was zu tun ist

Betriebe mit bAV-Systemen sollten ihre Pensionspläne und Abfindungsrichtlinien überprüfen und an die neuen Schwellwerte (1,5 % bzw. 2 % der monatlichen Bezugsgröße) anpassen. Betriebe ohne Tarifbindung können jetzt einfacher Optionssysteme per Betriebsvereinbarung einführen. Fachkräfte sollten ihre Versorgungsauskunft prüfen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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