Dringend Arbeitsrecht Für Betriebe Für Fachkräfte 06.03.2026

Neue Pflegemindestlöhne ab Juli 2026 – gestaffelt nach Qualifikation

Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung setzt bundesweit verbindliche Mindestlöhne für Pflegebetriebe fest. Ab 1. Juli 2026 gelten gestaffelte Sätze: 16,52 € (ungelernt), 17,80 € (1+ Jahr Ausbildung), 21,03 € (Pflegefachkraft); ab Juli 2027 leicht erhöht. Betroffen sind ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Betreuungsdienste. Arbeitgeber müssen Entgeltstrukturen anpassen; Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf höhere Mindestlöhne.

Was zu tun ist

Pflegebetriebe sollten bis Juli 2026 ihre Lohnstrukturen überprüfen und anpassen, um Komplianz sicherzustellen. Dokumentation der Qualifikationen (Ausbildung, Einstufung) für korrekte Lohnzuordnung vornehmen. Besonderheiten beachten: Wegezeiten und Bereitschaftsdienste sind mindestlohnpflichtig; Ausnahmen für Auszubildende und bestimmte Bereiche (Verwaltung, Küche, Logistik etc.) beachten.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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