TRGS 521: Neue Anforderungen für Arbeiten mit alter Mineralwolle
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) wurde neu gefasst und regelt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle – etwa bei Sanierungen oder Abbrucharbeiten. Betriebe im Bauwesen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und anpassen.
Was zu tun ist
Betriebe mit Tätigkeiten an alter Mineralwolle (Sanierung, Abbruch) sollten die neugefasste TRGS 521 einsehen, Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, Arbeitnehmer unterweisen und erforderliche PSA sowie Hygienemaßnahmen sicherstellen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
Weitere News