Handlungsbedarf Umwelt Für Betriebe 16.04.2026

Neue Emissionsgrenzen für Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln

Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verschärft die Anforderungen an Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Betriebe müssen ab sofort Emissionsverluste während des Normalbetriebs überwachen und einhalten – je nach Anlagenalter und Füllmenge gelten unterschiedliche Grenzwerte (1–8 % pro Jahr). Zudem sind Dokumentationspflichten für Rücknahme und Entsorgung geregelt.

Was zu tun ist

Betriebe mit Kälteanlagen (Kühltheken, Klimageräte, Wärmepumpen) sollten: 1) Anlagenbestand erfassen (Errichtungsjahr, Füllmenge, Kältemitteltyp), 2) spezifische Verluste messen/dokumentieren und mit den neuen Grenzwerten abgleichen, 3) regelmäßige Wartung und Leckageprüfung durchführen, 4) bei Überschreitungen Sanierungsmaßnahmen einleiten, 5) Aufzeichnungen über Rücknahme/Entsorgung führen. Fachkräfte benötigen ggf. aktuelle F-Gas-Sachkunde.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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