Handlungsbedarf Sonstiges Für Betriebe 12.03.2026

ATP-Übereinkommenänderungen für Kühlfahrzeuge treten in Kraft

Das internationale ATP-Abkommen (Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel) erhält neue technische Anforderungen an Isolierungen, Kühlaggregate und Dokumentation, die am 25. August 2026 verbindlich werden. Transportunternehmen und Logistiker müssen ihre Fahrzeugflotten und Prozesse überprüfen und anpassen, um Verstöße bei grenzüberschreitenden Fahrten zu vermeiden.

Was zu tun ist

Transportunternehmen sollten ab sofort ihre Kühlfahrzeuge und Ladungsicherungsprozesse gegen die aktualisierten ATP-Anforderungen prüfen (Anlage 1 und 2), ggf. Nach- oder Umrüstungen planen und Personal zu neuen Dokumentationspflichten schulen. Die genauen technischen Änderungen sind im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 II Nr. 31) veröffentlicht.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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