Handlungsbedarf Sicherheit Für Betriebe Für Fachkräfte 15.05.2026

Anpassung Blei-Luftgrenzwerte und Biostoffverordnung

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird angepasst: Der Grenzwert für Bleiexposition in der Luft sinkt von bislang geltenden Werten auf 15 Mikrogramm pro Kubikmeter. Arbeitgeber müssen Pflichtvorsorgen für betroffene Beschäftigte (insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter) ab Überschreitung dieses Wertes veranlassen. Die Biostoffverordnung wird technisch angepasst.

Was zu tun ist

Betriebe mit Bleieinsatz (z.B. Sanierung, Metallbearbeitung, Dachdeckerei) müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen, Luftmessungen durchführen und ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgetermine für betroffene Arbeitnehmer (besonders weibliche im gebärfähigen Alter) neu planen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbeziehen.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.

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