Aktualisierte TRBS zu Mensch-Arbeitsmittel-Schnittstelle
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) zur Gefährdungsbeurteilung an der Schnittstelle zwischen Mensch und Arbeitsmittel wurde aktualisiert. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen. Die Aktualisierung kann neue oder präzisierte Anforderungen enthalten, die bei der Verwendung von Maschinen und Geräten zu beachten sind.
Was zu tun ist
Betriebe sollten die aktualisierte TRBS auf baua.de einsehen und überprüfen, inwiefern neue oder geänderte Anforderungen auf ihre Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, Werkzeuge) zutreffen. Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen sollten überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Beschäftigte sind ggf. neu zu unterweisen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.
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